Verwendungszweck: Waffenfähiges Plutonium

Kuriose Überweisung sorgt für Begeisterung im Netz

Verwendungszweck: Waffenfähiges Plutonium
Verwendungszweck: Waffenfähiges Plutonium

Es wird sicher jedem schon mal in den Fingern gejuckt haben, wenn bei einer Überweisung das Feld „Verwendungszweck“ ausgefüllt werden musste. Schließlich ließe sich damit allerlei Schabernack treiben – wie ein Beispiel aus dem Jahr 2012 beweist, das derzeit in den sozialen Netzwerken verbreitet wird.

Gegenstand der Begeisterung ist ein abfotografierter Brief einer Bank an ihren Kunden, den User „Pumpking Zee“ gestern veröffentlichte: „Sehr geehrter Herr xx, auf Ihrem (...) Girokonto haben wir heute folgende Überweisung festgestellt“, schreibt die Bank. Darunter der Betrag von 40,02 Euro – und der Verwendungszweck: „Waffenfähiges Plutonium“.

Die Bank betont zwar, dass sie den ironischen Hintergrund durchschaut habe, sie müsse dem Vorgang aber „aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen nachgehen.“. Und da hört der Spaß dann auch auf. Sollte der Kontoinhaber derartige Scherze nochmal in den Verwendungszweck schreiben, sieht sich die Bank veranlasst „geeignete Maßnahmen bis hin zur Kündigung zu ergreifen.“

Dieser Brief macht jetzt in den sozialen Medien, bei Facebook, Twitter und Co. die Runde – und inspiriert die User natürlich dazu, selbst über sinnige Überweisungszwecke nachzudenken. Unter dem Hashtag „Verwendungszweck“ trudeln jetzt Ideen ein.

So schreibt User HerrGenz etwa: „Er hat überlebt, also nur die Hälfte“, #Verwendungszweck. Vinny versucht es mit „FIFA Sonderzuwendungen“, Sprumpel mit „Bankenrettung“. Der Witz ist allerdings nicht ganz neu – schon vor Jahren gab es zum Thema Verwendungszweck eigene Facebookgruppen mit klassischen Ideen wie „sexuelle Dienstleistungen“. Dass es eine offizielle Reaktion einer Bank gibt, ist allerdings neu.

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