Was sich 2022 für die Verbraucher ändert

Porto, Steuern, Benzinpreise, Kündigungen, Corona-Bonus – in diesen und vielen anderen Bereichen gibt es in 2022 neue Regeln und Gesetze für Verbraucher. Alle wichtigen Änderungen haben wir für Sie im Überblick.

2022 bringt viele neue Regeln und Gesetze für Verbraucher mit sich. (Bild: Getty Images)
2022 bringt viele neue Regeln und Gesetze für Verbraucher mit sich. (Bild: Getty Images)

An Silvester fragen sich viele Menschen, was das neue Jahr wohl bringen mag. Während vieles, was in den kommenden zwölf Monaten nur vage zu erahnen ist oder noch völlig in den Sternen steht, gibt es eine ganze Reihe neue Regeln und Gesetze, mit denen in 2022 fest zu rechnen ist.

Mehr Bezahlmöglichkeiten an Ladestromsäulen

Ab 1. Januar tritt die novellierte Ladesäulenverordnung in Kraft. Demnach müssen alle Ladesäulen, die nach dem 1. Juli 2023 in Betrieb gehen, über ein Terminal verfügen, dass es Nutzern erlaubt, bargeldlos mit Debit- und Kreditkarte zu zahlen.

Das Bezahlsystem muss sich dann direkt an der Säule oder in unmittelbarer Nähe befinden. Bereits bestehende Ladesäulen müssen nicht nachgerüstet werden, an ihnen kann mit Ladekarte, RFID-Tag, App oder webbasiertem System bezahlt werden.

Außerdem ist ab 1. Januar die Errichtung von Normalladepunkten, die ausschließlich mit fest angebrachtem Ladekabel ausgestattet sind, erlaubt. Der Anwendungsbereich der Ladesäulenverordnung wird auf Nutzfahrzeuge erweitert.

Höherer Steuerfreibetrag

2022 bringt Steuererleichterungen. Ab Januar gilt bei der Einkommensteuer ein höherer Grundfreibetrag. Ledige müssen ab dann auf ein Einkommen von 9.984 Euro keine Steuern zahlen. Für Verheiratete verdoppelt sich dieser Freibetrag auf 19.968 Euro. Das sind somit steuerfreie 240 Euro für Singles, beziehungsweise 480 Euro für Eheleute mehr.

Benzin und Erdgas werden teuer

Ab 1. Januar steigt der CO2-Preis stufenweise an. Das soll dafür sorgen, dass die klimaschädlichen CO2-Emissionen sinken. Fossile Brennstoffe kosten ab dato 30 Euro pro Tonne CO2.

Das lässt die Preise für Verbraucher steigen. Benzin kostet dann 1,5 Cent pro Liter mehr, Erdgas steigt um 1 Cent pro 10 Kilowattstunden. Bei Diesel und Heizöl ergibt sich eine Verteuerung um 9,5 Cent.

Porto-Preise steigen

Zuletzt hatte die Post die Preise für Postkarten und Briefe zum 1. Juli 2021 erhöht. Standardbriefe stiegen von 70 Cent auf 80 Cent, Postkarten von 45 Cent auf 60 Cent. Ab dem neuen Jahr gibt es nochmal einen Aufschlag. Standardbriefe kosten dann 85 Cent, auch Kompakt-, Groß- und Maxibriefe werden jeweils fünf Cent teurer. Für Postkarten sind 70 Cent fällig.

Elektronisches Rezept wird Pflicht

Rezepte für verschreibungspflichtige Medikamente auf Papier sind bereits seit 1. Juli 2021 ein Auslaufmodell. Seitdem ist das elektronische Rezept in die Testphase. Zunächst startete das E-Rezept als Modellprojekt in der Region Berlin-Brandenburg.

Zum 1. Januar 2022 soll das E-Rezept dann bundesweit verpflichtend sein. Um E-Rezepte einzulösen, sind dieoffizielle E-Rezept-App, die elektronische Gesundheitskarte und eine PIN-Nummer von der Krankenkasse Voraussetzung. In der Apotheke wird dann nur noch der Rezeptcode per App vorgezeigt.

Bei technischen Schwierigkeiten dürfen Arztpraxen noch bis Ende Juni 2022 ein rosa Papierrezept herausgeben.

Tierschutz: Männliche Küken dürfen nicht mehr getötet werden

Bisher wurden in Deutschland jedes Jahr mehr als 45 Millionen Küken geschreddert oder vergast, weltweit sind es etwa 2,5 Milliarden. Hintergrund: Männliche Küken sind für die meisten Eierproduzenten wirtschaftlich unbrauchbar. Sie legen keine Eier und setzen zu wenig Fleisch an. Tierschützer laufen seit langem Sturm gegen diese Praktiken.

Bereits in 2019 hatte das Bundesverwaltungsgericht entschieden, das Kükentöten langfristig zu verbieten. Es gab dafür jedoch eine Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2022, ab dann ist damit endlich Schluss.

„Deutschland ist das erste Land mit solch einem Verbot. Das bedeutet jedoch auch, dass aus dem Ausland importierte Eier dieser Regelung nicht unterliegen und weiterhin in Deutschland verkauft werden dürfen oder auch in Nudeln oder Kuchen verarbeitet werden können“, so die Verbraucherzentrale.

Bußgelder für unerlaubte Telefonwerbung

Über unerwünschte Telefonwerbung ärgern sich viele Verbraucher. Ab dem 28. Mai 2022 sind Anbieter deshalb verpflichtet, eine Einwilligung dafür einzuholen und haben diesbezüglich eine Dokumentations- und Aufbewahrungspflicht von fünf Jahren. Bei Verstößen drohen Bußgelder.

Neue Regeln für Kaffeefahrten

Ebenfalls ab 28. Mai 2022 gelten neue Auflagen für Anbieter von Kaffeefahrten. Sie sind verpflichtet, bereits in der Werbung darüber zu informieren, wo eine Veranstaltung stattfindet, welche Waren angeboten werden und wie der Veranstalter kontaktiert werden kann.

Verboten ist künftig unter anderem der Vertrieb von Nahrungsergänzungsmitteln und Medizinprodukten. Bei Nichtbeachtung drohen Bußgelder bis zu 10.000 Euro. Ausführliche Informationen zu diesem Thema finden Sie hier bei der Verbraucherzentrale.

Infopflichten für Online-Markplätze

Und noch eine Neuerung, die ab dem 28. Mai gilt: Betreiber von Online-Marktplätzen, wie etwa Amazon oder Ebay, müssen ihre Kunden besser informieren. So sollen Kunden etwa leicht erkennen können, woraus sich ein Angebots-Ranking ergibt.

Verbot von Plastiktüten

In vielen Geschäften sind sie sowieso schon längst verschwunden: Plastiktüten. Ab Januar gilt ein generelles Verbot. Erlaubt sind im Handel dann nur noch die sogenannten dünnen Hemdchenbeutel für Obst, Gemüse und Waren aus der Frischetheke.

Corona-Bonus noch bis März 2022

Arbeitgeber dürfen ihren Mitarbeitern noch bis zum 31.März 2022 einen steuerfreien Corona-Bonus zahlen. Der Bonus darf insgesamt nicht mehr als 1.500 Euro betragen – unabhängig davon, ob er in einer Summe oder in Raten gezahlt wird. Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist zudem, dass er zusätzlich zum Lohn und nicht stattdessen gezahlt wird.

Pfand auf Dosen und Flaschen

Ab 1. Januar kommenden Jahres müssen Verbraucher auf viele Produkte zusätzliche Pfandgebühren bezahlen. Betroffen sind alle Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff, ebenso werden ausnahmslos alle Dosen pfandpflichtig.

Für Kunden heißt das, dass sie auch auf alle Getränke aus der Kühltheke die zusätzliche Gebühr von 25 Cent zahlen müssen. Betroffen von der Neuerung sind unter anderem Smoothies, Säfte, Energydrinks, Kaffeegetränke und alkoholische Mixgetränke. Lediglich reine Molkereiprodukte sind von der Regelung ausgenommen. Getränkeverpackungen, die sich bereits im Handel befinden, dürfen noch bis zum 1. Juli 2022 pfandfrei verkauft werden.

Hartz IV-Satz steigt

Ab Januar steigt der Hartz IV-Satz für Erwachsene um 3 Euro auf monatlich 448 Euro. Die Sätze für Jugendliche zwischen 15 und 17 Jahren steigen ebenfalls um 3 Euro, die für Kinder bis 13 Jahre um 2 Euro.

Verbesserungen beim Pfändungsschutz

Ab 1. Januar wird bei Sachpfändungen auch der Bedarf anderer Personen berücksichtigt, die mit dem Schuldner*in in einem Haushalt leben. Generell unpfändbar sind ab dann auch Haustiere und beim Weihnachtsgeld sind 630 Euro geschützt. Dieser Betrag wird jährlich der gültigen Pfändungstabelle angepasst.

Zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge

Bisher gab es vom Arbeitgeber nur für ab 2019 abgeschlossene Neuverträge der betrieblichen Altersvorsorge einen Zuschuss von 15 Prozent. Ab 2022 gilt das auch für Altverträge.

Verbesserungen bei Kündigungen von Verträgen

Bisher mussten viele Laufzeitverträge drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt werden. Andernfalls verlängerten sie sich um ein Jahr. Ab dem 1. März 2022 ändert sich das. Ab dato abgeschlossene Verträge dürfen nur noch Kündigungszeiten von einem Monat haben. Verlängerungen von einem Jahr fallen weg. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit kann jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.

Bei Laufzeitverträgen, die über Internet abgeschlossen werden, sind Anbieter verpflichtet einen Kündigungsbutton auf ihrer Internetseite zu platzieren, damit der Vertrag leichter beendet werden kann.

Mindestlohn steigt

Wer Mindestlohn bekommt, hat ab dem 1. Januar 2022 mehr Geld in der Tasche. Der Mindestlohn steigt dann von bisher 9,60 Euro auf 9,82 Euro pro Stunde. Das gilt auch für Minijobs. Am 1. Juli 2022 wird der Mindestlohn noch einmal angehoben. Pro Stunde muss dann mindestens 10,45 Euro gezahlt werden.

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Ab 1. Juli brauchen sich Arbeitnehmer nicht mehr darum zu kümmern, dass die Krankschreibung zum Arbeitgeber kommt. Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) geht dann direkt von Ärzten und Kassen an den Arbeitgeber. Wie beim E-Rezept könnte es aber wegen technischer Probleme zu Verzögerungen kommen.