Weizsäcker-Prozess: Gregor S. nur vermindert schuldfähig

Nach Auffassung des Psychiaters Alexander Böhle kann der mutmaßliche Mörder des Berliner Arztes Fritz von Weizsäcker zumindest in Teilen für die Tat verantwortlich gemacht werden. Das sagte der Gutachter am Freitag im Prozess gegen Gregor S. vor dem Berliner Landgericht aus. „Ich gehe ganz sicher davon aus, dass Herr S. keine schizophrene Psychose hat“, so Böhle. Stattdessen attestierte der Sachverständige dem Angeklagten eine schwere Zwangsstörung und stufte ihn als vermindert schuldfähig, aber nicht als schuldunfähig ein.

Damit ist nicht mehr ausgeschlossen, dass Gregor S. für den Mord, den er bereits gestand, zu einer Haftstrafe verurteilt werden kann. Allerdings kann das Gericht, wenn es Böhles Auffassungen folgt, eine geringere als die für Mord vorgesehene lebenslange Freiheitsstrafe verhängen. Allerdings komme auch die Unterbringung in einer Klinik weiterhin in Betracht, wie Matthias Schertz, Vorsitzender Richter der 32. Strafkammer, zum Ende des sechsten Verhandlungstages am Freitag sagte.

Tod von Millionen von Menschen

Der Internist Fritz von Weizsäcker hielt am Abend des 19. November einen Vortrag in der Charlottenburger Schlossparkklinik. Nachdem dieser zu Ende war, kam es zu der Attacke, in deren Folge der 59-Jährige ums Leben kam. Als Motiv gab S., der aus Andernach bei Koblenz (Rheinland-Pfalz) stammt und sich als Zwangsneurotiker bezeichnet, Hass auf den Vater des Getöteten an – den ehemaligen Regierenden Bürgermeister Berlins und späteren Bundespräsidenten Richard...

Lesen Sie hier weiter!