Welche Konsequenzen hat die Corona-Krise für Arbeitnehmer?

Das Coronavirus und die damit verbundenen Isolationsmaßnahmen lassen viele Fragen aufkommen: Nicht nur steigen die Infektionszahlen immer weiter, auch in der Arbeitswelt kommt es durch das Virus zu Veränderungen. Doch worauf müssen Arbeitnehmer und Selbstständige jetzt achten?

Viele Menschen müssen derzeit wegen der Corona-Krise aus dem Homeoffice arbeiten (Bild: goodluz/Shutterstock.com)
Viele Menschen müssen derzeit wegen der Corona-Krise aus dem Homeoffice arbeiten (Bild: goodluz/Shutterstock.com)

Wann darf ich und wann muss ich zuhause bleiben?

Laut Bundesarbeitsministerium gibt es keinen gesetzlichen Anspruch, von zuhause aus zu arbeiten. Arbeitnehmer können jedoch mit ihrem Arbeitgeber eine Sonderregelung vereinbaren. Natürlich ist das nicht in jeder Branche möglich - zum Beispiel bei Handwerkern. Die Aufforderungen der Regierung und von Gesundheitsexperten, soziale Kontakte zu begrenzen, zwingt Arbeitgeber jedoch, sich mit dem Thema Homeoffice auseinanderzusetzen und entsprechende Möglichkeiten zu prüfen, um Infizierungen im eigenen Betrieb zu minimieren.

Homeoffice einseitig anordnen darf ein Arbeitgeber allerdings nicht, es bedarf einer Vereinbarung zwischen beiden Parteien. Am besten: Immer miteinander im Gespräch bleiben und Lösungen finden, mit denen beide Seiten gut leben können.

Ich habe Krankheitssymptome oder wurde positiv auf das Coronavirus getestet. Muss ich meinen Arbeitgeber informieren?

Grundsätzlich besteht laut dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) keine Pflicht, dem Arbeitgeber oder den Arbeitskollegen eine ärztliche Diagnose offenzulegen. Lediglich eine Arbeitsunfähigkeit muss angezeigt werden, genauso wie die voraussichtliche Dauer und ein ärztliches Attest.

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Eine Erkrankung in Zusammenhang mit ansteckenden Krankheitserregern wie Masern oder Influenza, und eben auch dem Coronavirus, unterliegen allerdings einer behördlichen Meldepflicht. Das heißt, der Arzt oder die Ärztin müssen eine COVID-19-Erkrankung, genauso wie Verdachtsfälle, unverzüglich den zuständigen Behörden melden, sodass Maßnahmen zur Bekämpfung der Erkrankung eingeleitet werden können.

Muss ich Dienstreisen wahrnehmen?

Grundsätzlich beinhaltet die Arbeitspflicht laut DGB auch Dienstreisen. Gesundheitsexperten und politische Verantwortliche fordern allerdings dazu auf, Reisetätigkeiten auf das Nötigste zu beschränken. Zusätzlich wurden Reisebeschränkungen ins Ausland eingeführt sowie der Flug- und Bahnverkehr eingeschränkt. Somit sind viele Dienstreisen derzeit ohnehin nicht realisierbar.

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Sollte der Arbeitgeber eine Dienstreise fordern, gelten folgende Regeln: Besteht eine offizielle Reisewarnung des Auswärtigen Amtes, so kann der Arbeitnehmer die Dienstreise verweigern - ein bloßer Sicherheitshinweis ist aber nicht genug. Bestehen Umstände, die mit erheblichen Gefahren für die Gesundheit einhergehen, so kann eine Dienstreise ebenfalls verweigert werden.

Gesamter Betrieb unter Quarantäne oder geschlossen: Bekomme ich weiterhin Lohn?

Sollte ein gesamter Betrieb von der zuständigen Behörde unter Quarantäne gestellt oder geschlossen werden, gilt laut DGB normalerweise: Der Arbeitgeber trägt das Risiko und damit auch die Lohnkosten. Ein Massenereignis wie die Corona-Pandemie stellt Betriebe aber vor neue Herausforderungen - die Politik muss hier teilweise einspringen, um Entgeltansprüche der Beschäftigten zu sichern. Das geschieht zum Beispiel durch Zahlung von Kurzarbeitergeld durch die Bundesagentur für Arbeit.

Welche Rechte haben Arbeitnehmer, wenn Schulen und Kitas geschlossen sind?

Eltern müssen sich vorrangig selbst um eine Betreuung ihrer Kinder kümmern. Für eine bestimmte Zeit kann hier Anspruch auf Vergütungsfortzahlung gelten. Das Bundesarbeitsministerium empfiehlt, zusammen mit dem Arbeitgeber an einer passenden Lösung zu arbeiten, wie beispielsweise Homeoffice, flexible Arbeitszeiten oder Abbau von Überstunden.

Was muss ich als Selbstständiger oder Unternehmer beachten?

Wer selbstständig, freiberuflich oder kulturschaffend arbeitet, kann beim Staat einen Antrag auf Soforthilfe stellen. Auch hier kann mit Kurzarbeitergeld Hilfe geleistet werden. Die KfW-Bank bietet ein Sonderprogramm und auch landeseigene Banken und Regierungen bieten Soforthilfe an.

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