Junge im Wachkoma: Behörden verbieten Therapiehund

Dylan Herrndorf mit Hündin Tascha (Bild: Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz)

Dylan Herrndorf aus dem brandenburgischen Schönwalde liegt seit seiner Geburt im Wachkoma. Hündin Tascha ist seit sechs Jahren seine treue Begleiterin. Sie passt auf den Zehnjährigen auf, tut ihm gut. Doch das Tier ist ein Staffordshire-Bullterrier-Mix und damit rassebedingt als gefährlich gelistet. Daher beschlossen die Behörden, Kind und Hund zu trennen. Die Familie des Jungen will das nicht so einfach hinnehmen – und gewinnt zunehmend an Unterstützung.

Dylan Herrndorfs Kontakt zur Außenwelt beschränkt sich auf ein Minimum. Seit seiner Geburt befindet sich der Junge im Wachkoma. Bis vor kurzem war Hündin Tascha fester Bestandteil seines Alltags. Das Tier kuschelte und schmuste mit dem Jungen. Dylan kann zwar nicht kommunizieren, doch die Maschinen, mit denen er verbunden ist, zeigen deutlich, wie gut ihm Taschas Nähe tut. „Dylan reagiert auf Tascha erkennbar mit einer Senkung der Herzfrequenz und einer Beruhigung der Atemforderung“, erklärte Dylans Mutter Barbara Herrndorf der Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz.

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Die Einrichtung steht Familie Herrndorf unterstützend zur Seite, auch mit juristischer Hilfe. Denn Tascha darf Dylan nicht mehr Gesellschaft leisten. Der Staffordshire-Bullterrier-Mix gehört zu den sogenannten Listenhunden. Als „Kampfhunde“ werden die Tiere rassebedingt als gefährlich angesehen. Als die Behörden Ende August von dem Hund erfuhren, kam die Anordnung: Er muss weg. Außerdem war Tascha zuvor gegenüber anderen Hunden auffällig geworden, so dass zwei Anzeigen gegen sie vorlagen, sagte Ordnungsamtsleiter Kurt Hartley der „B.Z.“

Laut der Erna-Graff-Stiftung habe die Familie danach mit dem Tier eine Nachschulung besucht und das Führungszeugnis erneuerte sowie den nötigen Wesenstest absolviert, bei dem die Verhaltenseigenschaften des Hundes überprüft wurden. Dylans behandelnder Arzt warnt vor der Trennung zwischen Kind und Hund. Damit würde man dem schwerkranken Jungen eine Beruhigungsmöglichkeit entziehen, und das widerspräche dem Interesse des Kindes.

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Mittlerweile erfährt die Familie viel Unterstützung aus dem Internet. Zehntausende User bekunden ihre  Sympathie für Dylan und seinen tierischen Freund. Erklärtes Ziel der Familie ist es, das Amt Schönwalde doch noch von einer Ausnahmegenehmigung für Tascha zu überzeugen. Derzeit darf die Hündin laut „B.Z.“ den Jungen zwar noch besuchen, aber nicht mehr bei ihm leben. Der Vorsitzende der Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz, Dr. Eisenhart von Loeper, vertritt Dylans Familie juristisch und gibt sich kämpferisch: Die Stiftung wolle sich um finanzielle Unterstützung bemühen, um notfalls einen Prozess vor dem Bundesverfassungsgericht finanzieren zu können.

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