Am 22. September 2024 - Landtagswahl Brandenburg 2024: Die Termine und Fristen im Überblick

Die Landtagswahl von Brandenburg findet am 22. September 2024 statt.<span class="copyright">IMAGO/Martin Müller</span>
Die Landtagswahl von Brandenburg findet am 22. September 2024 statt.IMAGO/Martin Müller

Am 22. September 2024 findet die Wahl zum neuen Landtag von Brandenburg statt. Die wichtigsten Termine und Fristen für Wähler und Parteien finden Sie hier im Überblick.

Am 22. September wird in Brandenburg ein neuer Landtag gewählt und folgt damit Thüringen und Sachsen in die Landtagswahl.

Landtagswahl Brandenburg 2024: Termine und Fristen für Bewerber, Parteien und Organisationen

Die Vorbereitung und Durchführung der Wahl unterliegt klar definierten Regelungen, die in der Verfassung des Landes Brandenburg, dem Wahlgesetz und der Landeswahlordnung festgelegt sind. Parteien, politische Organisationen und Bewerber müssen eine Reihe von Terminen und Fristen einhalten, um an der Wahl teilnehmen zu können.

Bis 17. Juni 2024 um 18 Uhr mussten Parteien eine „Beteiligungsanzeige“ beim Landeswahlleiter einreichen, um zur Brandenburg-Wahl anzutreten, so die Info-Seite des Landes Brandenburg. Nach dem verstrichenen Termin ist die Teilnahme an der Wahl für Parteien und politische Vereinigungen nicht mehr möglich.

Am 26. Juni 2024 ist der letzte Zeitpunkt für die Anmeldung einer sogenannten „Listenvereinigung“ verstrichen. Bereits zur Wahl zugelassene Parteien und politische Vereinigungen konnten sich bis zum 88. Tag vor der Wahl zusammenschließen.

Als letzter Tag zur Feststellung, welche Parteien und politischen Vereinigungen ihre Beteiligung zur Wahl angezeigt haben, ist der 5. Juli 2024 angegeben. Der „Landeswahlausschuss“ kann bis zum 2. August 2024 die Einreichung einer Listenvereinigung prüfen.

Brandenburg-Wahl 2024: Termine und Fristen für Wahlberechtigte

Auch für wahlberechtigte Bürger gibt es wichtige Fristen, die beachtet werden müssen, um ihre Stimme abgeben zu können. Einige dieser Fristen sind bereits vergangen, andere stehen noch bevor oder sind am Wahltag selbst relevant.

22. Juni 2024: Letzter Tag für die Anmeldung des Wohnsitzes in Brandenburg, um wahlberechtigt zu sein. Wer seinen Hauptwohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt mindestens drei Monate vor der Wahl im Land hat, kann wählen. Wer diese Frist verpasst hat, hat die Möglichkeit, sich nachträglich am neuen Wohnort in das Wählerverzeichnis eintragen zu lassen und so an der Wahl teilzunehmen.

2. bis 6. September 2024: Während dieser Zeit ist Einsichtnahme in das Wahlberechtigtenverzeichnis zu den üblichen Öffnungszeiten in der jeweiligen Gemeinde möglich.

Bis spätestens Freitag 18:00 Uhr vor dem Wahltermin müssen die Briefwahlunterlagen beantragt werden. In Ausnahmefällen kann ein Wahlschein auch nach dieser Frist ausgestellt werden. Für die Gültigkeit ist es entscheidend, dass der Wahlbrief bis spätestens 18:00 Uhr am Wahlsonntag bei der zuständigen Stelle eingeht, da zu diesem Zeitpunkt die Wahl endet und die Stimmenauszählung beginnt.

Wahlbriefe, die später eintreffen, werden nicht mehr berücksichtigt. Bei Versand per Post sollte der Wahlbrief in Deutschland idealerweise drei Werktage vor der Wahl aufgegeben werden, um den fristgerechten Eingang zu gewährleisten.

Der Wahltag am 22. September in Brandenburg

Die Wahllokale öffnen am 22. September 2024 von 8:00 bis 18:00 Uhr. Nach Schließung der Wahllokale beginnt unmittelbar die Auszählung der Stimmen.