Am 22. September 2024 - Landtagswahl Brandenburg 2024: Die Termine und Fristen im Überblick
Am Sonntag, 22. September 2024, findet in Brandenburg die Landtagswahl statt. Hier erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Termine und Fristen für Wähler, Organisationen und Parteien.
Am 22. September wird in Brandenburg ein neuer Landtag gewählt und folgt damit Thüringen und Sachsen in die Landtagswahl.
Landtagswahl Brandenburg: Fristen und Termine für Parteien und Organisationen
Die Vorbereitung und Durchführung der Wahl unterliegt klaren Regeln, die in der Verfassung des Landes Brandenburg, im Wahlgesetz und in der Landeswahlordnung festgelegt sind. Parteien, politische Organisationen und Kandidaten müssen eine Reihe von Terminen und Fristen einhalten, um an der Wahl teilnehmen zu können.
Bis 17. Juni 2024 um 18 Uhr, mussten Parteien eine „Beteiligungsanzeige“ beim Landeswahlleiter einreichen, um zur Brandenburg-Wahl anzutreten, so die Info-Seite des Landes Brandenburg. Nach dem verstrichenen Termin ist die Teilnahme an der Wahl für Parteien und politische Vereinigungen nicht mehr möglich.
Am 26. Juni 2024 war der letzte Zeitpunkt für die Anmeldung einer sogenannten „Listenvereinigung“ verstrichen. Bereits zur Wahl zugelassene Parteien und politische Vereinigungen konnten sich bis zum 88. Tag vor der Wahl zusammenschließen.
Als letzter Tag zur Feststellung, welche Parteien und politischen Vereinigungen ihre Beteiligung zur Wahl angezeigt haben, war der 5. Juli 2024 angesetzt. Der „Landeswahlausschuss“ konnte bis zum 2. August 2024 die Einreichung einer Listenvereinigung prüfen.
Brandenburg-Wahl 2024: Fristen und Termine für Wahlberechtigte
Auch für wahlberechtigte Bürger gibt es wichtige Fristen, die beachtet werden müssen, um ihre Stimme abgeben zu können . Einige dieser Fristen sind bereits vergangen, andere stehen noch bevor oder sind am Wahltag selbst relevant.
22. Juni 2024: Letzter Tag für die Anmeldung des Wohnsitzes in Brandenburg, um wahlberechtigt zu sein. Wer seinen Hauptwohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt mindestens drei Monate vor der Wahl im Land hat, kann wählen. Wer diese Frist verpasst hat, hat die Möglichkeit, sich nachträglich am neuen Wohnort in das Wählerverzeichnis eintragen zu lassen und so an der Wahl teilzunehmen.
1. September 2024: Bis zu diesem Termin wurden die Wahlbenachrichtigungen verschickt.
2. bis 6. September 2024: Während dieser Zeit war die Einsichtnahme in das Wahlberechtigtenverzeichnis zu den üblichen Öffnungszeiten in der jeweiligen Gemeinde möglich. Zu diesen Zeiten konnte man auch eine Wahlbenachrichtigung zu beantragen, falls man bisher noch keine erhalten hatte.
Bis spätestens Freitag 18:00 Uhr vor dem Wahltermin mussten die Briefwahlunterlagen beantragt werden. In Ausnahmefällen kann ein Wahlschein auch nach dieser Frist ausgestellt werden. Für die Gültigkeit ist es entscheidend, dass der Wahlbrief bis spätestens 18:00 Uhr am Wahlsonntag bei der zuständigen Stelle eingeht, da zu diesem Zeitpunkt die Wahl endet und die Stimmenauszählung beginnt.
Wahlbriefe, die später eintreffen, werden nicht mehr berücksichtigt. Bei Versand per Post sollte der Wahlbrief in Deutschland idealerweise drei Werktage vor der Wahl aufgegeben werden, um den fristgerechten Eingang zu gewährleisten.
22. September 2024: Wahltag in Brandenburg
Die Wahllokale öffnen am 22. September 2024 von 8:00 bis 18:00 Uhr ihre Pforten. Nach deren Schließung beginnt unmittelbar die Auszählung der Stimmen.