Anzeige nach Fotos von AfD-Wahlkampfstand: Journalist gewinnt Prozess

Vor einem Wahlkampfstand eines AfD-Politikers kam es zu einer Auseinandersetzung. (Symbolbild: Getty Images)
Vor einem Wahlkampfstand eines AfD-Politikers kam es zu einer Auseinandersetzung. (Symbolbild: Getty Images)

Gerade sorgt die Geschichte um einen LKA-Mitarbeiter auf einer Pegida-Demo in Dresden für Schlagzeilen. Der Mann wollte von einem Team des ZDF nicht gefilmt werden. Im Süden der Bundesrepublik wurde nun ein ganz ähnlicher Fall verhandelt – mit einem Urteilsspruch zugunsten des Journalisten.

Der Landesschatzmeister der baden-württembergischen AfD, Frank Kral, musste vor Gericht eine Niederlage einstecken. Verhandelt wurde am Amtsgericht Backnang ein Fall, der sich am 16. September 2017, also im Finish des Bundestagswahlkampfes, vor einem Drogeriemarkt in Backnang, abgespielt hatte.

An jenem Tag hatte der Chefredakteur des Online-Portals „beobachternews.de“, Alfred Denzinger, Kral an einem Wahlkampfstand fotografieren wollen. Kral hatte sich laut „beobachternews.de“ jedoch vor Denzinger gestellt, um ihn davon abzuhalten. Der Reporter hatte sich davon allerdings nicht einschüchtern lassen und seine Arbeit unbeirrt fortgesetzt.

Kral hatte Denzinger schließlich über eine Strecke von rund hundert Metern verfolgt. Dies gab der AfD-Funktionär vor Gericht zu. Kurz nach dem Vorfall hatte Kral wegen versuchter Nötigung Anzeige gegen den Journalisten erstattet. Dieser hatte schließlich einen Strafbefehl in Höhe von 1.500 Euro erhalten, jedoch sofort Einspruch dagegen eingelegt.

Nun hat das Gericht zugunsten Denzingers entschieden. Die Begründung von Richter Dr. Marco Siever: „Es ist erlaubt, von öffentlichen Versammlungen Bilder zu machen. Das gilt dem Grund nach auch für Wahlkampfstände.“ Kral räumte vor Gericht ein, dass ihm die Zulässigkeit der Aufnahmen „nicht bewusst“ war.

Eine Gruppe von Demonstranten am Rande eines Pegida-Aufzugs in Dresden. (Bild: Getty Images)
Eine Gruppe von Demonstranten am Rande eines Pegida-Aufzugs in Dresden. (Bild: Getty Images)

In den Verhandlungen soll der AfD-Politiker behauptet haben, keine körperliche Gewalt ausgeübt zu haben, sondern selbst Opfer geworden zu sein. Doch Denzinger konnte anhand von Fotos nachweisen, dass Kral sehr wohl aggressiv geworden war. „Ich wurde bedroht, bedrängt, beleidigt und daran gehindert, meine Arbeit zu machen, die ja in Deutschland der Pressefreiheit unterliegt“, rechtfertigte sich Denzinger. Der Journalist wurde am 23. August freigesprochen.

Der Fall ist deshalb bemerkenswert, weil aktuell eine heftige Debatte darüber tobt, wie weit Journalisten bei ihrer Berichterstattung gehen dürfen. Bei einer Anti-Merkel-Demo in Dresden hatte sich ein Teilnehmer gegen TV-Aufnahmen gewehrt, die für das ZDF-Magazin „Frontal 21“ angefertigt wurden. Der Mann wollte nicht gefilmt werden und informierte daher anwesende Polizisten über die Reporter-Crew. Nachdem ein weiterer Demonstrant Anzeige wegen einer – wie sich herausstellte falsch zugeordneten – Beleidigung erstattete, hielten die Beamten das Fernsehteam rund 45 Minuten davon ab, ihrer Arbeit nachzugehen.

Der Deutsche Journalisten-Verband hat das Verhalten der Polizei scharf kritisiert. Und auch Angela Merkel bekannte sich in einem Statement zur Pressefreiheit. Wer an einer Demonstration teilnehme, „muss damit rechnen, dass er auch durch Medien dabei aufgenommen und beobachtet wird“, erklärte die Bundeskanzlerin.