Wann Sie bei der Polizei lieber schweigen sollten

Schweigen kann bei einer Polizeikontrolle vorteilhaft sein. (Bild: ddp images/Schwabenpress)
Schweigen kann bei einer Polizeikontrolle vorteilhaft sein. (Bild: ddp images/Schwabenpress)

Das Auto ist des Deutschen liebster Freund, doch Vergehen hinterm Steuer werden schnell richtig teuer. Im schlimmsten Fall ist der Führerschein monatelang weg. Weil bei der Bewertung der Tat oft Details ausschlaggebend sind, sollte man gegenüber anderen Unfallteilnehmern und auch der Polizei nur wohlüberlegt aussagen – oder ganz schweigen. Wir erklären Ihnen, wann Sie lieber den Mund halten sollten und in welchen Fällen Sie die Polizei sogar ganz legal belügen dürfen.

Es hat gekracht, der Schreck sitzt in den Knochen, und um den zu verarbeiten, entschuldigt man sich beim Unfallteilnehmer und plappert drauf los. Der erste Fehler. Was da im Schockzustand unüberlegt gesagt worden ist, kann von Zeugen gehört worden sein und später von Polizei und Staatsanwaltschaft gegen einen verwendet werden. Autofahrer sollten deshalb stets einen kühlen Kopf bewahren und sich genau überlegen, was sie sagen. Oder lieber ganz schweigen. Auch gegenüber der Polizei.

Einfach mal die Klappe halten

„Eine generelle Empfehlung kann nur lauten, auf Fragen zunächst nicht zu antworten und sich schnellstmöglich mit einem spezialisierten Anwalt in Verbindung zu setzen“, erklärt Roman Becker, Fachanwalt für Verkehrsrecht aus Berlin, auf Anfrage von Yahoo. Dann könne besprochen werden, welche Angaben gemacht werden. Manchmal komme es darauf an, dass zeitnah die richtigen Aussagen getroffen würden. „Im Strafrecht kann z. B. die Beantwortung der Frage, wer den Wagen in der fraglichen Zeit gefahren hat, darüber entscheiden, ob jemand wegen Unfallflucht verurteilt wird und für die Dauer eines Jahres kein Auto mehr fahren darf“, so Becker.

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Deswegen darf man diese Frage ruhig verneinen oder einen anderen Fahrer angeben. Lügen ist bei der Beschuldigung anderer allerdings unangebracht. „Kommt durch die weiteren Ermittlungen heraus, dass die andere Person nicht gefahren ist, droht ein Verfahren wegen falscher Verdächtigung“, warnt Becker. Auch Fahrzeughalter müssen auf die Frage nach dem Fahrer nicht antworten. Bei den Ermitlungen könnten bereits Details entscheidend sein, beispielsweise ob jemand mit einem Spurwechsel begonnen habe. Auch bei Fragen wie "Sie wissen schon, warum Sie angehalten wurden?" kann man sich schnell um Kopf und Kragen reden und sich selbst belasten.

Prinzipiell gilt, dass einem ein Fehlverhalten erst nachgewiesen werden muss. Ist beispielsweise das Foto der Radaranlage unscharf, sollte man lieber schweigen, anstatt sich darauf zu identifizieren. Kann der Fahrer nämlich nicht zweifelsfrei ermittelt werden, wird das Verfahren zumeist eingestellt. Bei einer Personenkontrolle müssen generell nur die Personendaten angegeben werden.

Dann dĂĽrfen Sie die Polizei belĂĽgen

Einfach mal die Klappe halten, das gilt auch bei einer Alkoholkontrolle. „So, wie man Angaben zur Sache verweigern darf, darf man auch alles andere verweigern, was einen überführen oder belasten könnte“, sagt Becker. „Man darf in dem Fall sogar aktiv die Unwahrheit sagen und behaupten, dass man nichts getrunken hat“, weiß Becker. Sollte sich später durch den Alkoholtest das Gegenteil herausstellen, bleibe diese kleine Lüge ungestraft. Autofahrer müssen auch nicht pusten und dürfen den Atemalkoholtest verweigern. Dann allerdings darf die Polizei eine Blutentnahme in die Wege leiten. Weigert sich der Fahrer, diese freiwillig durchführen zu lassen, muss die Blutprobe von einem Gericht angeordnet werden. Dasselbe gilt laut Becker auch für das Anfertigen von Polizeifotos. Die Ermittler dürften Beschuldigte zudem nicht zwingen, zu sprechen, damit ein Zeuge eine Person anhand der Sprache wiedererkennen kann.

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Um zwei Dinge kommen aber selbst gewiefte Autofahrer nicht herum. Den Führerschein müssen sie stets dabei haben und Vorladungen vor Gericht müssen sie folgen. Sonst drohen Bußgelder und ein unfreiwilliges Polizeitaxi, das einen am nächsten Verhandlungstag zum Gericht fährt.