Bundesverwaltungsgericht : Mutter aus Berlin bekommt keinen Flüchtlingsschutz

Das Bundesverwaltungsgericht

Berlin.  Die 23-jährige Eden T. und ihr zweijähriger Sohn Hermon aus Eritrea erhalten keinen Flüchtlingsschutz, sondern nur subsidiären Schutz. Das hat das Bundesverwaltungsgericht am Donnerstag in Leipzig in letzter Instanz entschieden (Az. 1 C 29.17) und dabei das im September 2017 in dieser Sache am Verwaltungsgericht Berlin getroffene Urteil bestätigt. Die in Berlin lebende Mutter hatte außerdem keinen Erfolg mit ihrer Klage, dass sie ein nationales Abschiebungsverbot zugesprochen bekommen wollte: Damit ist auch ausgeschlossen, dass ihr Ehemann über den Familiennachzug nach Deutschland kommen kann.

Eden T. war im September 2015 nach Deutschland eingereist, im Dezember 2015 wurde ihr Sohn Hermon in Berlin geboren. Sie hatte davon berichtet, dass ihr Mann im April 2015 aus dem Militärdienst von Eritrea nach Sudan geflüchtet sei. Sie sei dann mehrmals von Soldaten aufgesucht worden, die wissen wollten, wo ihr Mann sei. Die Soldaten hätten gedroht, sie mitzunehmen, wenn sie nicht sage, wo sich ihr Mann aufhalte. Das machte sie nicht, sondern floh von Eritrea nach Sudan und später nach Deutschland, wo sie Asyl beantragte.

Im August 2016 erkannte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge der Mutter und ihrem Sohn nur subsidiären Schutz zu und lehnte die Asylanträge sonst ab. Dieser Schutzstatus hat zur Folge, dass es nicht so einfach ist, dass ihr Mann über den Familiennachzug ebenfalls nach Berlin kommen kann, da der Familiennachzug für subsidiär Geschützte momentan ausgesetzt ist.

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