Der NSU-Prozess streut Zweifel am Aufklärungswillen des Staates

Beim NSU-Prozess stand Beate Zschäpe im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit – vielleicht etwas zu sehr (Bild: dpa)
Beim NSU-Prozess stand Beate Zschäpe im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit – vielleicht etwas zu sehr (Bild: dpa)

Die Bundesanwaltschaft fordert harte Strafen – für wenige. Ein Netzwerk dahinter sieht sie nicht. Ein Fall für den Optiker?

Ein Kommentar von Jan Rübel

“Als Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland verspreche ich Ihnen: Wir tun alles, um die Morde aufzuklären und die Helfershelfer und Hintermänner aufzudecken und alle Täter ihrer gerechten Strafe zuzuführen.”

Wer erinnert sich noch an diese Worte, von Angela Merkel gesprochen im Februar 2012? Bei einer Gedenkveranstaltung für die Opfer der NSU-Mordserie, gerichtet an die Hinterbliebenen?

Jahre später muss nun festgestellt werden: Was die Helfershelfer und Hintermänner betrifft, ist das Versprechen nicht eingelöst worden. Die Bundesanwaltschaft hat das Licht ausgemacht.

Am vergangenen Dienstag hat die Anklage im NSU-Prozess in München die Strafforderungen gestellt – und harte Ahndungen verlangt. Es geht um die Angeklagten im Mordprozess rund um den Nationalsozialistischen Untergrund (NSU), eine Terrorgruppe von Nazis, welche über Jahre hinweg Leute ermordete, die ihnen nicht weiß genug aussahen; zwischendurch brutzelte das Trio aus Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt beim Campingurlaub gern in der Sonne.

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Die beiden Männer sind tot, nur Zschäpe sitzt auf der Anklagebank, mit keiner Handvoll Helfern. Das sei der NSU, erklären die Anwälte des Bundes.

Zu viele Fragezeichen

Ich glaube, ein großer Fan von Verschwörungstheorien bin ich nicht. Ich traue dem Staat auch nicht grundsätzlich Böses zu, vielmehr hege ich ein Grundvertrauen, welches durch den Verlauf dieses Prozesses Kratzer erhielt. Wir Außenstehenden wissen so gut wie nichts, Juristen oder Polizisten sind wir erst recht nicht. Aber es reihen sich viele Ungereimtheiten aneinander – und die These der Bundesanwaltschaft, das Täterumfeld nur in diesem Trio zu sehen, erscheint mir ein Stück weit gewollt.

Immer wieder schimmerte durch, wie das Bundesamt und die Landesämter für Verfassungsschutz im Umfeld des aktiven NSU geforscht hatten, auch Gelder einsetzten; teilweise radikalisierte sich das Trio in einem Kreis, dessen Arbeit vom Verfassungsschutz finanziert wurde. Immer wieder stießen Bundestagsabgeordnete des eingesetzten Untersuchungsausschusses auf Fragezeichen, die ihnen Vertreter des Staates nicht nehmen wollten, die schwiegen oder auswichen; im Münchner Gerichtsprozess war es nicht anders. Immer wieder richtete sich der Blick auf Akten, die vernichtet wurden – und das erklärte Motiv dieses Schredderns überzeugte nie.

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Natürlich können all die Mitarbeiter der Sicherheitsbehörden nur unbedarft und unwissend, aber voller guter Absichten gewesen sein. Natürlich kann der NSU nur aus diesen drei traurigen Typen bestanden haben. Und natürlich kann es auch anders gewesen sein; nur machten sich der Staat und seine Vertreter keine Mühe, den Eindruck der Vertuschung zu zerstreuen.

Und dies beschämt. Selbst bei unterschiedlicher Einschätzung hätte es ein Prozess werden können, bei dem die Staatsanwälte gemeinsam mit den Anwälten der Nebenkläger die Wahrheit suchen, kritisch fragen, so viel wie möglich im braunen Boden rund um das Trio pflügen. Doch die Bundesanwälte agierten, als seien die Nebenkläger irgendwie überflüssig. Man zog an keinem einzigen Strang. Die Bundesanwälte sparten auch konsequent mit kritischen Fragen an die geladenen Beamten des Verfassungsschutzes – als wollten sie die Kollegen vor zu viel Aufklärung schützen.

Genau diese Respektlosigkeit vor den Hinterbliebenen wird im Gedächtnis bleiben als eine vertane Chance. Also dann bis zum nächsten NSU.

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