Eis in Corona-Zeiten: Niedersachsen schreibt Leck-Bestimmungen vor

Ach, schön, dass manches trotz der Krise so bleibt wie gewohnt. Etwa amtliche Verordnungen. Niedersachen gibt jetzt zum Beispiel genaue Behördenanweisungen zum korrekten Eisverzehr.

Niedersachen gibt Anweisungen zum korrekten Eisverzehr. (Symbolbild: Getty)
Niedersachen gibt Anweisungen zum korrekten Eisverzehr. (Symbolbild: Getty)

Die unterschiedlichen behördlichen Verordnungen zur Eindämmung des Covid-19-Virus treiben mitunter höchstseltsame Blüten. Wer was wann wie wo darf, wissen vermutlich inzwischen nur noch die wenigsten. Zumal es sich nicht nur durch die dynamische Entwicklung der Pandemie, sondern auch noch durch die föderale Struktur des Landes ständig verändert. Was in Hessen gang und gäbe ist, mag im Nachbarbundesland Thüringen schon streng geahndet werden. Teilweise gehen die Anordnungen der Behörden bis ins kleinste Detail des Alltagslebens. Damit Bürger und Bürgerinnen da überhaupt noch durchsteigen, hat beispielsweise die niedersächsische Landesregierung einen äußerst umfassenden Fragekatalog auf ihre Website gestellt, der alle Unklarheiten beseitigen soll.

Eis-Lecken erlaubt, aber nur schnell und kurz

Klar, die Basics dürfte inzwischen jeder drauf haben. Händewaschen, in den Ellbogen husten und vor allem 1,5 Meter Abstand halten. Doch Kurioses findet sich da zum Beispiel in Sachen Eisdielen. Ein nicht ganz unwichtiges Thema bei dem nahenden Frühsommerwetter und geschlossenen Cafés. Denn To-Go, also zum Mitnehmen dürfen ja viele Restaurants weiter verkaufen, das gilt auch für Eisdielen. Nur ist es laut Gesetz eigentlich verboten, Speisen im öffentlichen Raum zu verzehren und insbesondere im Umkreis von 50 Metern eines Restaurants. Das lässt sich bei sengender Sonne und tropfendem Eis allerdings nunmal nur schwerlich umsetzen. Von den Erklärungsnöten, in die diese Regelung ohnehin überbelastete Eltern zusätzlich gegenüber eishungrigen Kindern bringen würde, einmal ganz abgesehen.

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Also gibt es eine eigene Verordnung der niedersächsischen Landesregierung zum Eisverzehr. Diese besagt im allerherrlichsten Behördendeutsch: „Bei der Anwendung der Verordnung darf insofern pragmatisch vorgegangen werden, als durch erstes rasches Lecken an einer Eiskugel während des zügigen Sichentfernens von der Eisdiele ein Heruntertropfen des Eises auf Kleidung oder Fußboden verhindert werden darf. Für den Verzehr des Resteises gilt jedoch der Abstand von 50 Metern.“

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Heißt, man darf schnell Lecken aber nicht zu viel und muss gleichzeitig so schnell wie möglich von der Eisdiele weglaufen. Klingt wie eine neue Olympia-Disziplin, ist aber lediglich Teil der neuen Corona-Realität. Wieviele Leckungen pro Minute als schnell gelten, hat die Behörde dann aber doch noch der Entscheidungsfreiheit des Einzelnen überlassen. Ganz pragmatisch eben.

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