Erbschaftsteuer-Reform: «Bedürfnisprüfung» für Firmenerben

Bis das Gesetz zur Erbschaftsteuer von Bundestag und Bundesrat verabschiedet wird, dürfte es noch einige Änderungen geben. Foto: Wolfram Kastl

Nach monatelangem Streit in der Koalition will das Bundeskabinett heute eine Reform der Erbschaftsteuer beschließen. Firmenerben sollen dadurch auch in Zukunft weitgehend von der Steuer befreit werden, wenn sie das Unternehmen fortführen und damit Arbeitsplätze erhalten.

Das bisherige Verfahren muss jedoch reformiert werden, weil das Bundesverfassungsgericht im vergangenen Jahr strengere Regeln für die Steuerbegünstigung verlangt hatte. Ab einem Betriebsvermögen von 26 Millionen Euro soll der Erbe künftig nachweisen müssen, dass ihn die Zahlung der Erbschaftsteuer finanziell überfordern würde.

Spitzenvertreter der Koalition hatten sich erst am Montag auf den Gesetzentwurf geeinigt - doch die Kritik dauert an: Während Wirtschaftsverbände die vorgesehenen Regelungen für nicht ausreichend halten, gehen sie der Opposition und den Gewerkschaften schon zu weit. Auch aus den Reihen der Koalition werden bereits Nachbesserungen gefordert, bevor das Gesetz im Bundestag beraten wird.