EU-Erleichterungen für Landwirte: Ampel-Koalition uneins

In der Diskussion um Erleichterungen von EU-Umweltauflagen für Landwirte ist sich die Ampel-Koalition weiter uneins. Anders als von Brüssel vorgeschlagen sprach sich Agrarminister Cem Özdemir (Grüne) dagegen aus, Vorgaben zur Fruchtfolge auszusetzen. (JOHN MACDOUGALL)
In der Diskussion um Erleichterungen von EU-Umweltauflagen für Landwirte ist sich die Ampel-Koalition weiter uneins. Anders als von Brüssel vorgeschlagen sprach sich Agrarminister Cem Özdemir (Grüne) dagegen aus, Vorgaben zur Fruchtfolge auszusetzen. (JOHN MACDOUGALL)

In der Diskussion um Erleichterungen von EU-Umweltauflagen für Landwirte ist sich die Ampel-Koalition weiter uneins. Die Beratungen innerhalb der Regierung dauerten noch an, sagte Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) am Montag bei einem Treffen mit seinen EU-Kollegen in Luxemburg. Anders als von Brüssel vorgeschlagen sprach sich Özdemir dagegen aus, etwa eine Regelung zur Fruchtfolge auszusetzen.

Der Anbau wechselnder Sorten sei notwendig, "damit die Böden nicht nur heute, sondern auch morgen und übermorgen noch fruchtbar sind", sagte Özdemir in Luxemburg. In der Bundesregierung herrscht darüber allerdings keine Einigkeit. Damit ist weiter unklar, welche der Erleichterungen aus Brüssel in Deutschland tatsächlich umgesetzt werden.

Angesichts anhaltender Bauernproteste in mehreren europäischen Ländern hatte die EU-Kommission weitreichende Zugeständnisse an die Landwirtschaft vorgeschlagen. Neben Lockerungen bei der Fruchtfolge und für den Anbau von Zwischenfrüchten soll eine Regelung für einen Mindestanteil an Brachland auf Ackerflächen ausgesetzt bleiben.

Die Betriebe sollen zudem mehr Wiesenflächen in Ackerland umwandeln dürfen. Das würde vor allem Tierhaltern zugutekommen, die wegen sinkender Einnahmen auf den Getreideanbau umstellen wollen. Kleine Betriebe mit weniger als zehn Hektar müssten demnach nicht mehr mit Strafen rechnen, wenn sie sich nicht an die Regeln aus Brüssel halten. Sie sollen zudem von Kontrollbesuchen ausgenommen werden.

Mehrere EU-Staaten um Deutschland und Frankreich setzen sich zudem für einen einfacheren Zugang zu Fördermitteln für Landwirte ein. Die Höchstgrenze für Gelder unter der sogenannten De-minimis-Regelung, für die eine zusätzlich Prüfung durch die EU-Kommission entfällt, soll von 20.000 Euro auf 50.000 Euro pro Förderprojekt angehoben werden. Das sei "ein praktischer Beitrag", der nicht zu einer Absenkung der Umweltstandards führe, betonte Özdemir.

jhm/ilo