Hidden Headlines: Panne in Polen macht Scheidung ungültig
Kuriose Meldungen weltweit
Eine ungeahnte Spätfolge der Corona-Pandemie sorgt in Polen für Furore: Dort könnten viele Scheidungen aus der Zeit des Lockdowns ungültig sein.
Der Corona-Lockdown hat die Menschheit auf eine harte Probe gestellt und auch viele Beziehungen belastet. Doch während sich das in Deutschland dem Statistischen Bundesamt zufolge bis heute in der Anzahl an Scheidungen nicht bemerkbar macht, verzeichnete Polen in der Corona-Hochzeit wahre Rekordzahlen: 242.000 Scheidungen waren es im Jahr 2020 und knapp 269.000 im Jahr 2021, wie das Nachrichtenportal Polsat News schreibt.
Dass ausgerechnet auf diesem Scheidungszenit die Regelung für die Durchführung von Scheidungen geändert wurde, sorgte einem neuen Bericht des Portals zufolge für verheerende Fehler in einigen Gerichten - und diversen ungültigen Scheidungen.
Wie konnte es dazu kommen?
Normalerweise werden Scheidungsverfahren in Polen von einem Richter und zwei Schöffen entschieden. Aufgrund der strengen Corona-Einschränkungen wurde diese Regelung jedoch ausgesetzt, damit weniger Zivilisten im Gerichtssaal erscheinen müssten - ein Richter sollte nun genügen. Doch leider hat nicht jedes Gericht nach diesen neuen Vorgaben gehandelt und weiterhin Schöffen hinzugezogen.
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Herausgekommen ist dies, als eine Frau aus Rzeszów vor dem Obersten Gericht ihre Unterhaltsforderungen verhandelte, den Prozess verlor und in Berufung ging. Das Berufungsgericht beschloss mit Verweis auf die Zivilprozessordnung schließlich, dass die Scheidung ungültig ist. Jene besagt, "wenn die Zusammensetzung des entscheidenden Gerichts den gesetzlichen Bestimmungen widerspricht oder wenn ein vom Gesetz ausgeschlossener Richter an der Verhandlung teilnimmt, ist das Verfahren in diesem Fall ungültig".
Die Folgen sind noch unabsehbar
Diese richterliche Entscheidung könnte einen gewaltigen Rattenschwanz nach sich ziehen. Wie viele weitere Scheidungen ebenso ungültig sein könnten, ist laut des Webportals RMF24 nicht abzusehen - angesichts der Rekordzahlen könnte es jedoch in die Tausende gehen. Sind auch weitere Verfahren betroffen, könnten auch nachfolgende Handlungen wie Unterhaltszahlungen, neue Beziehungen oder im schlimmsten Fall neue Ehen in Frage gestellt werden.
Den Betroffenen blüht dann das gleiche Schicksal wie der Dame aus Rzeszów. Wird das Urteil des Berufungsgerichts bestätigt, muss ihr Scheidungsverfahren komplett wiederholt werden - dann in korrekter Anordnung.
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