Polizei warnt - Neue Betrugsmasche mit Gutscheinkarten vom Supermarkt - worauf Sie achten müssen

Perfide Masche mit Amazon-Gutscheinkarten. Wie Sie sich schützen können.<span class="copyright">imago images/Eibner</span>
Perfide Masche mit Amazon-Gutscheinkarten. Wie Sie sich schützen können.imago images/Eibner

Wer ein schnelles Geschenk braucht, greift oft zu Gutscheinkarten. Besonders im Supermarkt und beim Discounter reihen sich die Angebote. Von Amazon bis Neftlix ist dabei alles dabei. Doch die Polizei warnt nun vor einer neuen Betrugmasche. Worauf Sie beim Kauf zwingend achten müssen.

Gutscheinkarten werden mittlerweile in fast jedem Supermarkt und Discounter angeboten - sie sind ein beliebtes und praktisches Geschenk. Doch Vorsicht ist geboten: Betrüger haben eine perfide Methode entwickelt, um Kundinnen und Kunden abzuzocken.

Die Masche läuft in drei Schritten ab und kann für die Betroffenen unangenehme Folgen haben. Zuerst hatte der MDR darüber berichtet.

Schritt 1: Der Diebstahl einer Gutscheinkarte

Zunächst stehlen die Betrüger eine oder mehrere Gutscheinkarten aus den Regalen der Geschäfte. Diese Karten sind noch nicht aktiviert und daher auf den ersten Blick wertlos. Doch die Diebe haben einen raffinierten Plan.

Schritt 2: Barcodes werden kopiert

Im nächsten Schritt kopieren die Betrüger den Barcode, der sich auf der Rückseite der Gutscheinkarte befindet. Dieser Barcode ist für die spätere Aktivierung der Karte entscheidend.

Schritt 3: Aktivierung und Betrug

Die kopierten Barcodes werden nun auf andere, noch nicht aktivierte Gutscheinkarten geklebt, die sich noch in den Verkaufsregalen der Filialen befinden. Greift nun ein Kunde nach einer dieser manipulierten Karten und bezahlt sie an der Kasse, wird die geklaute Karte aktiviert – nicht die Karte, die der Kunde in Händen hält.

Die Betrüger können die aktivierte Gutscheinkarte sofort einlösen und sich den Wert sichern, während der Kunde und der eventuell Beschenkte leer ausgehen.

Gutscheinkarte lassen sich nicht einlösen

Besonders tückisch: Selbst wenn die Karte schnell weitergeschenkt und noch am gleichen Tag eingelöst wird, ist das Guthaben bereits durch die Betrüger gesichert. Denn die Ursprungskarte mit der nötigen PIN liegt bei den Dieben. Und die gekaufte Karte hat zwar einen Barcode mit Gutscheinnummer, der Sicherheitspin stimmt aber nicht mit dieser Zahl überein.

Sind Kunden in die perfide Falle getappt, sollte sie „schnell handeln und Anzeige bei der Polizei erstatten und auch den Anbieter in Kenntnis setzen, dass es zum Betrug kam“, rät die Polizei Erfurt.

Nach Angaben sind mehrere Bundesländer betroffen. So hätten Betrüger den Trick bereits erfolgreich in Bremen, Hessen, Sachsen und Thüringen eingesetzt, wie Landeskriminalämter bestätigen.

Wer haftet, wenn Sie auf den Betrug hereinfallen?

Dies ist völlig unklar, da es bisher keine Rechtsprechung zu diesem Thema gibt. Verbraucherschützer argumentieren auf Anfrage von FOCUS online, man solle zunächst Anzeige bei der Polizei erstatten und dann bei den Verkaufsstellen eine Rückerstattung beantragen. Dazu muss man nur in die Filiale gehen, die Belege und die gefälschte Karte vorlegen. In der Regel seien die meisten Supermärkte und Discounter kulant. Das hänge jedoch vom Einzelfall ab, so die Verbraucherzentrale Thüringen.

Wie Sie sich vor dem Gutscheinbetrug schützen

Um sich vor dieser Betrugsmasche zu schützen, sollten Kunden folgende Tipps beachten:

  • Genau hinsehen: Prüfen Sie die Gutscheinkarte vor dem Kauf genau. Achten Sie darauf, dass der Barcode unbeschädigt ist und keine Anzeichen von Manipulation aufweist.

  • Karte sofort einlösen: Aktivieren und verwenden Sie die Karte so schnell wie möglich nach dem Kauf. So können Sie sehr schnell im Betrugsfall den Code sperren lassen.

  • Kassenbon aufbewahren: Bewahren Sie den Kassenbeleg als Nachweis für den Kauf der Karte auf. Im Falle eines Betrugs kann dies helfen, die Transaktion zurückzuverfolgen und Ansprüche geltend zu machen.

  • Online kaufen: Kaufen Sie Gutscheinkarten möglichst bei vertrauenswürdigen Online-Anbietern oder in Geschäften, in denen die Gutscheinkarten nicht unbeaufsichtigt im Verkaufsraum hängen.