Streit um Vergütungspaket - Elon Musks Anwälte fordern Rekordhonorar im Prozess gegen Tesla

Tesla-Chef Elon Musk (Archivfoto).<span class="copyright">Jordan Strauss/Invision/AP/dpa</span>
Tesla-Chef Elon Musk (Archivfoto).Jordan Strauss/Invision/AP/dpa

Elon Musk fordert als CEO von Tesla 56 Milliarden Dollar. Nun fordern auch seine Anwälte eine Rekordhonorar. Tesla spricht von einem „Anwaltswitz“.

Im aufsehenerregenden Rechtsstreit um Elon Musks milliardenschwere Vergütung bei Teslaverlangen die Anwälte des Klägers nun selbst Rekordhonorare. Wie das „Handelsblatt“ berichtet, fordern die drei beteiligten Kanzleien sieben Milliarden Dollar an Honoraren. Diese Summe entspräche einem Stundensatz von rund 370.000 Dollar (umgerechnet etwa 342.000 Euro) für jede Arbeitsstunde der 37 Anwälte.

Ein „echter Anwaltswitz“

Tesla-Anwalt John Reed nannte die Forderung laut dem „Handelsblatt“ einen „echten Anwaltswitz“ und plädierte für eine deutlich geringere Summe von 13,6 Millionen Dollar. Der Fall behandle die Vergütung von 56 Milliarden Dollar, die Musks Entlohnung bei Tesla umfasst.

Im Jahr 2018 reichte der Tesla-Investor Richard Tornetta, der neun Tesla-Aktien hatte, eine Klage gegen Musks Vergütungspaket ein. Im Juni stimmten die Tesla-Aktionäre trotzdem für die Bestätigung von Musks Vergütung, was den Fall unerwartet drehte, berichtet das „Manager Magazin“.

8000 Aktionäre gegen hohe Vergütung von Elon Musk

Mehr als 8000 Tesla-Aktionäre hatten laut „Handelsblatt“ gegen die hohe Vergütung von Musk protestiert. Die Entscheidung über die Honorarkosten wird von Richterin McCormick in den nächsten Wochen oder Monaten erwartet.

Tesla-Techno-Club in Grünheide

Währenddessen sorgt die Giga-Fabrik in Grünheide erneut für Aufsehen. Musk hat sein Versprechen gehalten und einen fabrikeigenen Techno-Club bauen lassen. Sollte er also den Streit um sein Mega-Gehalt gewinnen, kann er einen kleinen Teil seines riesigen Vermögens dort wieder loswerden. „t-online“ berichtete, dass in dem Club ausschließlich Mitarbeiter feiern dürfen und zu denen zählt auch der CEO.