Unterstützung für von AfD verklagten Blogger

Der Blogger Nathan Mattes hat es sich zur Aufgabe gemacht, die entlarvendsten Sprüche von AfD-Politikern zu sammeln und auf der Website “wir-sind-AfD.de“ zu veröffentlichen. Dass er das laut Gerichtsurteil künftig nicht mehr darf, ruft eine Menge Unterstützer auf den Plan.

Die AfD klagte gegen den Blogger (Bild: dpa)
Die AfD klagte gegen den Blogger (Bild: dpa)

Im Fall Nathan Mattes gegen die AfD hat das Landgericht Köln in erster Instanz zugunsten der rechten Partei entschieden. Dabei war das Problem aus rechtlicher Sicht nicht, dass der Berliner Blogger Zitate von AfD-Politikern auf einer Website zeigte, sondern vielmehr der Name der Website selbst: “wir-sind-AfD.de“. Die AfD sah dadurch ihr Namensrecht verletzt und klagte. Zu Recht, wie das Gericht in seinem Urteil feststellte: “Der Beklagte hat den Namen (…) unberechtigt benutzt, eine Namensanmaßung ist gegeben.“

Am 14. Februar tweetete Mattes die Entscheidung des Gerichts und benannte auch die Konsequenz für sich: “Das hat zur Folge, dass ich jetzt alles in allem rund 9.400€ an Anwalts- und Gerichtskosten für die erste Instanz aufbringen muss.“ Eine bittere Pille auch in Hinsicht auf die Entscheidung, ob er es noch einmal wagen und in Berufung gehen sollte. Bis zum 12. März hat er dafür Zeit.

Lesen Sie auch: Alice Weidel: Ihr Post zu Deniz Yücel offenbart, wie rechts die AfD ist

Laut “HuffPost“ steht für ihn jedoch fest: “Ich will die Domain gerne behalten – sie ist kurz, prägnant und es geht ums Prinzip.“ Offensichtlich sehen das auch viele andere Menschen so: In den vergangenen Tagen kamen über 50.000 Euro an Spendengeldern zusammen, um die schon bestehenden wie eventuell künftig anfallenden Gerichtskosten zu decken. Und der ganze Wirbel hatte noch einen positiven Nebeneffekt: Die Seite, deren Namen die AfD so gar nicht mag, hat in der letzten Zeit so viel Zulauf bekommen wie nie zuvor.