Urteil in Erfurt - Gericht entscheidet: Ältere Bewerber dürfen bei Bewerbung benachteiligt werden

Älterer Mann sitzt mit Laptop am Tisch und schaut aus dem Fenster (Symbolbild).<span class="copyright">Getty Images/Westend61</span>
Älterer Mann sitzt mit Laptop am Tisch und schaut aus dem Fenster (Symbolbild).Getty Images/Westend61

Das höchste deutsche Arbeitsgericht hat ein Urteil gefällt: Es erlaubt, bei Einstellungen jüngere Kandidaten älteren vorzuziehen. Ein Lehrer aus NRW scheiterte mit seiner Klage gegen diese Praxis.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt hat entschieden, dass eine Ungleichbehandlung von Bewerbern im Rentenalter zulässig ist. Laut dem Urteil sei diese Praxis mit dem Ziel der ausgewogenen Beschäftigungsverteilung zwischen den Generationen vereinbar, berichtet der „Spiegel “.

Mann war trotz Rente als Lehrer berufstätig

Der Fall betrifft einen ehemaligen Lehrer für Musik und Philosophie aus Nordrhein-Westfalen, der Anfang 2018 die tarifliche Regelaltersgrenze erreicht hatte und seitdem im Ruhestand war. Trotz seines Ruhestands war er mehrfach befristet für das Land tätig.

Im Dezember 2021 bewarb er sich erneut auf eine Vertretungsstelle für die Fächer Deutsch und Philosophie. Die Stelle ging laut „Spiegel“ jedoch an einen 30-jährigen Mitbewerber mit der Fächerkombination Geschichte und Philosophie.

Rentner klagt auf eine Entschädigung

Der Rentner sah sich im Vergleich zu seinem Konkurrenten als besser qualifiziert und verlangte eine Entschädigung wegen Altersdiskriminierung. Die Richter des BAG stellten zwar eine Diskriminierung wegen des Alters fest, wiesen die Klage jedoch ab, so der „Spiegel“ weiter.

„Das legitime Ziel liegt insoweit in der besseren Beschäftigungsverteilung zwischen den Generationen mittels einer Förderung des Zugangs jüngerer Menschen zur Beschäftigung“, heißt es in dem Urteil . Jüngeren Bewerbern solle so ermöglicht werden, Berufserfahrungen zu sammeln und in höhere Vergütungsgruppen aufzusteigen.

Gericht begründet das Urteil mit Generationengerechtigkeit

Das BAG betonte, dass diese Praxis Teil der Generationengerechtigkeit sei und letztlich der gesamten Gesellschaft diene. Die Förderung jüngerer Bewerber sei ein wichtiges Mittel, um eine gerechtere Verteilung von Beschäftigungsmöglichkeiten zwischen den Generationen zu gewährleisten.

Dies könne nicht nur eine Benachteiligung bei einer erstmaligen Einstellung rechtfertigen, sondern wie im vorliegenden Fall auch die Ablehnung einer Wiedereinstellung, so das Gericht.

Mehr als jeder Vierte klagt über Altersdiskriminierung

Laut einer kürzlich erhobenen Umfrage hat bereits jeder Vierte aktuell oder früher Erwerbstätige über 50 schon einmal das Gefühl, aufgrund seines Alters im Arbeitsleben diskriminiert worden zu sein. Das gaben etwa 28 Prozent bei der Umfrage im Auftrag des Karrierenetzwerks Xing an. Rund 72 Prozent hatten dieses Gefühl noch nicht und antworteten mit „eher nein“ oder „nein“.

Als Beispiele nannten sie unter anderem die Zuteilung von Aufgaben unter ihrem Anforderungsprofil, die Beschränkung ihrer Tätigkeitsbereiche oder Benachteiligungen bei der Beförderung.