Verfassungsschutz stuft AfD als "Prüffall" ein
Der Verfassungsschutz stuft die AfD als Prüffall ein. Wie die Deutsche Presse-Agentur am Dienstag erfuhr, erklärt das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) zudem den rechtsnationalen “Flügel” der Partei um den Thüringer AfD-Landeschef Björn Höcke und die Partei-Nachwuchsorganisation “Junge Alternative” zum Verdachtsfall. Darüber hatte zuvor der “Tagesspiegel” berichtet.
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Bei einem Prüffall ist eine Beobachtung mit V-Leuten oder anderen nachrichtendienstlichen Mitteln grundsätzlich nicht erlaubt. Wird eine Organisation dagegen zum Verdachtsfall erklärt, so ist dies – wenn auch nur sehr eingeschränkt – möglich. Beispielsweise ist dann eine Observation gestattet, ebenso das Einholen bestimmter Informationen von Behörden. Sogenannte V-Leute und die Überwachung von Telekommunikation kommen aber auch hier nicht zum Einsatz.
mit Material der dpa