Volkszählung: Klage in Karlsruhe: Für Berlin geht es um Milliarden Euro

Berlin

Vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe geht es am Dienstag um viel Geld: Das höchste deutsche Gericht verhandelt über Klagen der Länder Berlin und Hamburg gegen die Volkszählung 2011, den sogenannten Zensus. Aus Sicht beider Stadtstaaten verstößt die damals angewandte Art der Datenerhebung unter anderem mittels Stichproben gegen das Grundgesetz – im Ergebnis wurde die Einwohnerzahl Hamburgs und Berlins erheblich nach unten korrigiert. Das wiederum führte zu deutlichen Einbußen beim Länderfinanzausgleich.

Den großen Städten gehen Einnahmen verloren

So nimmt Berlin aus diesem Verteiltopf nach Angaben von Finanzsenator Matthias Kollatz-Ahnen (SPD) jährlich 470 Millionen Euro weniger ein. Das sind allein bis zum Jahr 2020 – dann läuft die heutige Form des Finanzausgleichs aus – zusammengerechnet weit mehr als vier Milliarden Euro. Und Hamburg? "Der Zensus-Effekt hat die Freie und Hansestadt bei der Umsatzsteuerverteilung und im Länderfinanzausgleich bis 2016 mit über 500 Millionen Euro belastet", rechnet Finanzsenator Peter Tschentscher (SPD) vor. Jährlich kämen über 100 Millionen Euro hinzu.

Nach den im Mai 2013 veröffentlichten Zahlen des Zensus 2011 leben in Deutschland weitaus weniger Menschen als vermutet. Statt der bis dahin angenommenen Zahl von 81,8 Millionen Einwohnern waren es zu dem Zeitpunkt nur rund 80,2 Millionen. Für Berlin wurde die Einwohnerzahl seinerzeit um etwa 180.000 Einwohner nach unten auf knapp 3,3 Millionen korrigiert, in Hamburg um 83.000 auf 1,7 Mi...

Lesen Sie hier weiter!