Anklage wegen Geiselnahme in Café in Ulm: Verdächtiger wollte erschossen werden

Rund fünf Monate nach einer Geiselnahme in einem Café im baden-württembergischen Ulm hat die Staatsanwaltschaft den mutmaßlichen Täter angeklagt. Sie geht nach eigenen Angaben davon aus, dass der Mann sich von Polizisten erschießen lassen wollte. (DANIEL REINHARDT)
Rund fünf Monate nach einer Geiselnahme in einem Café im baden-württembergischen Ulm hat die Staatsanwaltschaft den mutmaßlichen Täter angeklagt. Sie geht nach eigenen Angaben davon aus, dass der Mann sich von Polizisten erschießen lassen wollte. (DANIEL REINHARDT)

Rund fünf Monate nach einer Geiselnahme in einem Café im baden-württembergischen Ulm hat die Staatsanwaltschaft den 44-jährigen mutmaßlichen Täter angeklagt. Der aus Nordrhein-Westfalen stammende Soldat habe mutmaßlich im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit gehandelt, erklärte die Behörde am Mittwoch in Ulm. Sie strebe daher dessen Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik an.

Der Beschuldigte hatte am 26. Januar in einem Café in Ulm zwölf Gäste und Beschäftige als Geiseln genommen. Bei sich trug er täuschend echt aussehende, jedoch funktionsunfähige Attrappen einer Pistole und eines Maschinengewehrs. Nach Angaben der Ulmer Staatsanwaltschaft verfolgte der Mann dabei das Ziel, sich von Polizisten während der laufenden Geiselnahme erschießen zu lassen.

Während der Tat ließ er zunächst alle Geiseln bis auf eine Mitarbeiterin gehen und trat anschließend mit dieser vor die Tür ins Freie. Als er der Frau seine Pistolenattrappe bedrohlich gegen den Nacken drückte, schossen Polizisten und verletzten den Mann schwer. Dies sei von dem Angeklagten genau so erwartet worden, erklärte die Staatsanwaltschaft. Alle Geiseln blieben unverletzt.

Die Anklage lautet auf Geiselnahme, das Landgericht Ulm muss diese nun prüfen und über die Eröffnung eines Prozesses entscheiden. Die Erkenntnisse zu einer verminderten Schuldfähigkeit des Verdächtigen basierten auf der Untersuchung eines beratenden Gutachters, erklärte die Staatsanwaltschaft. Sei erhob aber eine reguläre Anklage, es handelt sich nicht um eine Antragsschrift für ein sogenanntes Sicherungsverfahren. Der Angeklagte sitzt in Untersuchungshaft.

bro/cfm