Brüssel will Vertragsverletzungsverfahren nach Artikel 7 gegen Polen einstellen

Brüssel will Vertragsverletzungsverfahren nach Artikel 7 gegen Polen einstellen

Die Sonderaufsicht über systematische Verstöße des Landes gegen Grundwerte und die anhaltende Aushöhlung der Unabhängigkeit der Justiz läuft seit 2017. Infolgedessen sah sich Polen gezwungen, in regelmäßigen Anhörungen vor den anderen Mitgliedstaaten zu erscheinen und über seine Fortschritte — oder Rückschritte — in diesem Bereich Rechenschaft abzulegen.

Nur Polen und Ungarn waren jemals Gegenstand von Artikel 7.

In der am Montag unerwartet erfolgten Ankündigung wird festgestellt, dass in Polen kein „klares Risiko eines schwerwiegenden Verstoßes gegen die Rechtsstaatlichkeit“ mehr besteht.

Die Entscheidung muss jedoch von den Mitgliedstaaten bestätigt werden, bevor der Rechtstext, mit dem das Verfahren 2017 aktiviert wurde, formell zurückgezogen werden kann. Ein Treffen der Minister für europäische Angelegenheiten ist für Ende dieses Monats geplant, was darauf hindeutet, dass das Ergebnisse bald vorliegen wird.

„Heute beginnt ein neues Kapitel für Polen“, so Ursula von der Leyen, Präsidentin der Europäischen Kommission. „Es ist das Ergebnis ihrer harten Arbeit und entschlossenen Reformbemühungen.“

Der Durchbruch ist ein politischer Sieg für Premierminister Donald Tusk, der bei seinem Amtsantritt im vergangenen Jahr die Neugestaltung der Beziehungen zwischen Warschau und Brüssel zur obersten Priorität seiner proeuropäischen Exekutive erklärte.

Die Regierung von Tusk legte Mitte Februar einen „Aktionsplan“ mit neun Gesetzesentwürfen vor, die speziell darauf abzielen, die Unabhängigkeit der Justiz vom obersten Gericht des Landes bis hin zu den ordentlichen Gerichten wiederherzustellen. Sie verpflichtete sich außerdem, die Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) einzuhalten und den Vorrang des EU-Rechts zu respektieren.

Das Angebot zahlte sich schnell aus: Ende Februar entsperrte die Kommission 137 Milliarden Euro an Konjunktur- und Kohäsionsfonds, die Polen aufgrund seines demokratischen Rückfalls und fehlender gerichtlicher Garantien zum Schutz der Finanzen der Union verweigert worden waren.

Im April erhielt Warschau seine erste Zahlung in Höhe von 6,3 Milliarden Euro an Zuschüssen und Darlehen.

Der „Aktionsplan“ hat jedoch höhere Ziele als finanzielle Gewinne: Sein oberstes Ziel war es, Artikel 7 zum Abschluss zu bringen und Polen von dem schlechten Ruf zu befreien, der damit einhergeht.

Justizminister Adam Bodnar, der den konzentrierten Vorstoß angeführt hat, wollte, dass die Ankündigung mit dem 20. Beitritt des Landes am 1. Mai zusammenfällt. Trotz der verpassten Frist begrüßte Bodnar die Nachricht in den sozialen Medien und erklärte, Polen sei "entschlossen und unseren gemeinsamen europäischen Werten verpflichtet".

Keiner der neun im "Aktionsplan" vorgesehenen Gesetzesentwürfe hat jedoch die Ziellinie erreicht, darunter wichtige Änderungen zum Verfassungsgerichtshof und zum Nationalen Justizrat. In der Zwischenzeit droht das Vetorecht von Präsident Andrzej Duda, der große ideologische Differenzen mit Donald Tusk hat, den Prozess zum Entgleisen zu bringen.

Europäische Gesetzgeber mit einem besonderen Interesse an der Rechtsstaatlichkeit, begrüßten die Bemühungen Warschaus, warnten jedoch, dass die Entscheidung der Kommission eine unklare Botschaft vermitteln könnte.

Daniel Freund, deutscher Europaabgeordneter aus der Fraktion Die Grünen erklärte gegenüber Euronews:

"Ich denke, es ist schwierig. Die neue Regierung versucht zu reparieren, was die PiS in acht Jahren in Bezug auf Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte kaputt gemacht hat. Ich begrüße die Fortschritte, die gemacht wurden, und insbesondere die Absichten, die noch vorhanden sind. Aber die Arbeit ist noch nicht getan."

Das räumte auch die Kommission ein, bestand aber darauf, dass die bisher ergriffenen Initiativen, wie z. B. ein Ministerialerlass zur Einstellung ungerechtfertigter Verfahren gegen Richter, ausreichen, um zu dem Schluss zu kommen, dass die ernsten Risiken auf ein erträgliches Maß gesunken sind.

"Wir können in der Praxis sehen, dass sich die Situation in Polen positiv entwickelt", sagte ein hoher Kommissionsbeamter, der anonym bleiben wollte. "Die Bedrohung der Rechtsstaatlichkeit hat stark abgenommen. Wir müssen die Zusammenarbeit mit Polen mit anderen uns zur Verfügung stehenden Instrumenten fortsetzen", wie dem jährlichen Bericht zur Rechtsstaatlichkeit und den Meilensteinen des Wiederauffüllungsfonds.

Selbst wenn der "Aktionsplan" vereitelt wird oder unvollständig bleibt, "bedeutet das nicht zwangsläufig, dass wir uns wieder im Bereich von Artikel 7 befinden", fügte der Beamte hinzu.

Ende einer Fehde

Für Warschau ist die Ankündigung vom Montag eine Gelegenheit, die jahrelange Konfrontation mit Brüssel zu beenden und die östliche Nation wieder fest in den Mainstream einzubinden.

Der Konflikt begann, nachdem Law and Justice (PiS), eine rechtsextreme, euroskeptische Partei, 2015 an die Macht kam und weitreichende Reformen einführte, die die Struktur der Gerichte neu gestalteten, das Mandat amtierender Richter verkürzten und parteifreundliche Beauftragte förderten.

Die Kommission kämpfte hart gegen die Reform, die ihrer Ansicht nach die Unabhängigkeit der polnischen Justiz schwer schädigte, die korrekte Anwendung des europäischen Rechts behinderte, Investoren ungeschützt ließ und die Zusammenarbeit mit anderen Mitgliedstaaten gefährdete.

Im Dezember 2017 stellte Brüssel fest, dass in dem Land ein „klares Risiko eines schwerwiegenden Verstoßes gegen die Rechtsstaatlichkeit“ bestehe, und löste Artikel 7 aus, eine radikale Option, die in ihrer letzten Phase zur Aussetzung der Stimmrechte führen kann. (Dies ist jedoch nie passiert.)

„Aufgrund der Justizreformen in Polen steht die Justiz des Landes nun unter der politischen Kontrolle der herrschenden Mehrheit“, sagte die Kommission damals.

Unbeeindruckt von dem Verfahren, setzte die PIS-geführte Regierung ihre Pläne fort und verabschiedete später eine umstrittene Reform, die eine neu gegründete Disziplinarkammer des Obersten Gerichtshofs ermächtigte, Richter entsprechend dem Inhalt ihrer Urteile zu bestrafen.

Die Kommission leitete rechtliche Schritte ein, die zu einstweiligen Maßnahmen führten, die Polen eklatant missachtete. Im Gegenzug verhängte der EuGH eine tägliche Geldbuße von 1 Million Euro, die bis zur Aufhebung der Reform durch das Tribunal im Juni 2023 in Kraft blieb.

Jakub Jaraczewski, ein Analyst bei Democracy Reporting International, der den Streit zwischen Warschau und Brüssel aufmerksam verfolgt hat, beschrieb die Nachricht vom Montag als „viel verzögerte Beerdigung von Artikel 7“ und hob die inhärente Schwäche des Verfahrens hervor.

„Artikel 7 war vom politischen Willen der Mitgliedstaaten abhängig und da seine stärkste Sanktion eine praktisch unerreichbare einstimmige Einigung im Rat voraussetzte, hat er nie etwas erreicht, was er versprochen hatte, nämlich sicherzustellen, dass die Werte der EU von allen Mitgliedstaaten respektiert werden“, sagte Jaraczewski gegenüber Euronews.