Diese 10 Verkehrsverstöße sind am teuersten

Ein Blick in den Bußgeldkatalog 2024

Welche Verkehrsverstöße sind am teuersten? Ein Überblick (Symbolbild: Getty Images)
Welche Verkehrsverstöße sind am teuersten? Ein Überblick (Symbolbild: Getty Images)

Dass Verkehrsverstöße teuer geahndet werden, hat einen guten Grund: Wer eine rote Ampel missachtet, am Steuer aufs Handy linst, zu schnell oder gar alkoholisiert fährt, begeht damit kein Kavaliersdelikt, sondern gefährdet damit im schlimmsten Fall das Leben von sich und anderen.

Dementsprechend riskiert man mit verkehrswidrigem Verhalten Punkte in Flensburg, den vorübergehenden Verlust des Führerscheins und vor allem satte Geldstrafen. In welcher Höhe diese dann ausfallen, ist in den Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) genau festgelegt. Für welche Verkehrssünde man 2024 am meisten zahlen muss, verrät der aktuelle Bußgeldkatalog. Hier die Top Ten der teuersten Verkehrsverstöße und was sie konkret kosten.

Alkohol oder Drogen am Steuer

Die höchsten Strafen drohen bei Fahren unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen. Da sich diese auf besonders gefährliche Weise auf die Fahrtauglichkeit auswirken, riskiert man so akut das Leben anderer Verkehrsteilnehmer. Je nach Schwere des Vergehens drohen bei Alkohol oder Drogen am Steuer deshalb nicht nur Geldstrafen oder Punkte, sondern auch Fahrverbot, Führerscheinentzug und sogar Freiheitsstrafe.

Die Höhe der Strafe hängt dabei von verschiedenen Faktoren wie Promillegehalt, Häufigkeit des Vergehens und Gefährdung des Verkehrs ab. Wer gegen die Obergrenze von 0,5 Promille Blutalkohol am Steuer verstößt, muss laut Bußgeldkatalog beim ersten Mal mit 528,50 Euro, rechnen, beim zweiten Mal mit 1053,50 Euro und beim dritten Mal mit 1578,50 Euro - immer gilt auch ein Fahrverbot von einem bis drei Monaten. Passiert ein Unfall oder Fahrfehler, kann man übrigens auch für geringeren Blutalkohol als 0,5 Promille belangt werden. Wer mit mehr als 1,1 Promille im Blut fährt, macht sich immer strafbar - die konkrete Strafe wird individuell bestimmt.

Bei Drogen gibt es anders als beim Alkohol keine festgelegten Grenzwerte, doch die Strafen werden für einen reinen Verstoß ähnlich berechnet: 500 Euro beim ersten Mal, 1000 Euro beim zweiten und 1500 Euro beim dritten Verstoß.

Geschwindigkeitsüberschreitung

Dies ist die mit Abstand häufigste Verkehrssünde, die in Deutschland begangen wird. Von etwa vier Millionen Verkehrswidrigkeit pro Jahr auf deutschen Straßen sind mehr als die Hälfte zu schnelles Fahren. Wie teuer das wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab: innerorts oder außerorts, Pkw oder Lkw, mit Anhänger oder ohne und natürlich die Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung bei welcher Höchstgeschwindigkeit.

Wer mit dem Pkw außerorts zu schnell fährt, kann eine Geldstrafe zwischen 20 bis 700 Euro bekommen, innerorts zwischen 30 und 800 Euro. Wer beispielsweise innerorts mit 21 bis 25 Kilometern pro Stunde zu schnell geblitzt, muss 115 Euro Bußgeld zahlen und bekommt einen Punkt. Wer 41 bis 50 Kilometer pro Stunde zu schnell gefahren ist, muss mit 400 Euro Bußgeld, zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot rechnen.

Verkehrswidriges Überqueren eines Bahnübergangs

Der Zusammenprall eines Zugs mit einem anderen Fahrzeug kann verheerende Folgen haben, weswegen Verkehrsverstöße am Bahnübergang ebenfalls streng - und teuer - geahndet werden. Im schlimmsten Fall - wenn der Bahnübergang also trotz geschlossener Schranke oder Halbschranke überquert wird und nicht nur die Wartepflicht ignoriert oder ein anderes Fahrzeug überholt wird - drohen hierbei 700 Euro.

Missachtung des Mindestabstands

Eine häufige Unfallursache ist ein zu geringerer Sicherheitsabstand im Straßenverkehr, der rechtzeitiges Bremsen im Ernstfall unmöglich macht. Der halbe Tachowert als Mindestabstand gilt hier als Faustregel, anhand derer sich auch der Bußgeldkatalog orientiert. Mindestens 53,50 Euro werden bei Missachtung fällig, doch wie teuer es wird, staffelt sich nach Geschwindigkeit und Abstand.

Wer bei einer Geschwindigkeit von mehr als 100 Kilometern pro Stunde weniger als ein Zehntel des halben Tachos Abstand zum vorderen Fahrzeug hält, muss 428,50 Euro zahlen und darf drei Monate nicht fahren.

Rotlichtverstoß

Wer nicht einfach nur bei einer roten Ampel mit grünem Pfeil nicht erstmal angehalten hat (das kostet 98,50 Euro), muss beim Überfahren einer roten Ampel immer mit dreistelligen Beträgen rechnen. Denn damit behindert und gefährdet man andere Verkehrsteilnehmer und riskiert Sachschäden. Wie teuer es wird, kommt aber nicht nur darauf an, welche von diesen Folgen der Rotlichtverstoß hatte, sondern auch, wie lange die Ampel schon rot war. Das höchste Bußgeld gibt es, wenn die Ampel schon länger als eine Sekunde rot war und ein Sachschaden entstanden ist - das kostet 388,50 Euro plus einen Monat Fahrverbot.

Nichtbilden einer Rettungsgasse

Auch, wenn es viele bei Autobahnstaus vergessen: In Deutschland ist das Bilden einer Rettungsgasse mittlerweile gesetzlich vorgeschrieben. Macht man dies nicht und behindert dadurch ein Einsatz- oder Rettungsfahrzeug, kann das teuer werden. Zwischen 200 und 320 Euro kostet es, keine Rettungsgasse zu bilden - je nachdem, ob dabei eine Gefährdung oder Sachbeschädigung entsteht.

Die Rettungsgasse ist für Einsatzfahrzeuge da und nicht für andere - wer das missachtet oder erst gar keine bildet, muss zahlen (Bild: Getty Images)
Die Rettungsgasse ist für Einsatzfahrzeuge da und nicht für andere - wer das missachtet oder erst gar keine bildet, muss zahlen (Bild: Getty Images)

Übrigens kommt es auch reguläre Verkehrsteilnehmer teuer zu stehen, wenn sie die für die Rettungsfahrzeuge vorgesehene Rettungsgasse einfach selbst nutzen. Auch das kann bis zu 320 Euro kosten.

Verkehrswidriges Überholen

Überholen ist im Straßenverkehr Routine, doch waghalsige Überholmanöver können schnell gefährlich werden und sogar tödlich enden. Dementsprechend teuer sind - je nach Sachlage - die Bußgelder, die dafür drohen. Diese rangieren von 20 Euro, wenn man beim Einordnen einen anderen Verkehrsteilnehmer behindert, bis 300 Euro, wenn man bei unkla­rer Ver­kehrslage und Über­holverbot überholt und dabei eine Sach­beschädigung verursacht. Übrigens droht bei akuter Gefährdung anderer nicht nur ein zweimonatiges Fahrverbot, sondern unter Umständen auch eine Freiheitsstrafe.

Wenden, Rückwärtsfahren oder Geisterfahren auf der Autobahn

Auf der Autobahn einem Geisterfahrer zu begegnen gehört zu den Albträumen vieler Autofahrer. Die Folgen hierbei können stark variieren, weswegen auch die Geldstrafe bisweilen individuell entschieden wird und auch eine Freiheitsstrafe möglich sein kann. Für Rückwärtsfahren oder Wenden auf der Autobahn gibt es jedoch festgelegte Bußgelder, die bei Ein- und Ausfahrten ohne Gefährdung oder Unfallfolge bei 75 Euro liegen. Wer mitten auf einer durchgehenden Fahrbahn wendet und dabei einen Unfall mit Sachschaden verursacht, muss 290 Euro zahlen und darf einen Monat lang nicht fahren.

Handy am Steuer

Auch im Auto das Smartphone ständig bei sich zu haben und auch zu nutzen ist für viele selbstverständlich. Dabei ist schon der Griff zum Handy verboten, und zwar in jeder Form: Anrufe dürfen ohne Freisprechanlage weder angenommen noch weggedrückt werden, das Ladekabel nicht eingesteckt oder die Uhrzeit nicht abgelesen werden, sofern dies nicht einem flüchtigen Blick, wie man ihm auch zum Tacho riskieren würde, entspricht. Denn das Smartphone stellt eine unterschätzte Gefahr dar, da es den Blick teilweise für mehrere Sekunden komplett von der Fahrbahn lenkt und damit ein erhebliches Unfallrisiko darstellt.

Fast erscheinen die Bußgelder hierfür also etwas verwunderlich: Maximal 228,50 Euro plus einen Monat Fahrverbot drohen, wenn man sein Handy beim Fahren benutzt hat und dabei einen Sachschaden verursacht hat.

Einfahrt in eine Umweltzone ohne Umweltplakette

Auf dem zehnten Platz landet eine Verkehrssünde, die andere Teilnehmer nicht akut gefährdet, allerdings für Abgasbelästigung und Umweltbelastung sorgen kann. So gibt es seit 2008 Umweltzonen, die nur mit grüner Plakette befahren werden würden. Wer dies missachtet, riskiert zwar weder Punkte in Flensburg noch Fahrverbot, wohl aber ein Bußgeld, das bis zu 100 Euro betragen kann.

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