Eilanträge zu Verbot von Waffenexporten an Israel scheitern vor Berliner Gericht

Mehrere Palästinenser aus dem Gazastreifen sind mit dem Versuch gescheitert, der Bundesregierung im Eilverfahren Waffenlieferungen an Israel verbieten zu lassen. Das Berliner Verwaltungsgericht wies ihre Anträge als unzulässig zurück. (INA FASSBENDER)
Mehrere Palästinenser aus dem Gazastreifen sind mit dem Versuch gescheitert, der Bundesregierung im Eilverfahren Waffenlieferungen an Israel verbieten zu lassen. Das Berliner Verwaltungsgericht wies ihre Anträge als unzulässig zurück. (INA FASSBENDER)

Mehrere Palästinenser aus dem Gazastreifen sind mit dem Versuch gescheitert, der Bundesregierung im Eilverfahren Waffenlieferungen an Israel verbieten zu lassen. Das Berliner Verwaltungsgericht wies die Anträge in drei Verfahren nach Angaben vom Dienstag als unzulässig zurück. Noch lasse sich nicht absehen, welche Entscheidungen der Regierung überhaupt bevorstünden, erklärte es.

Die Antragsteller argumentierten, dass die Gefahr bestehe, dass Deutschland durch die Genehmigung von Waffenlieferungen an Israel gegen völkerrechtliche Verpflichtungen verstoße. Sie könnten keine Genehmigungen abwarten, die höchstens nachträglich angefochten werden könnten. Deshalb beantragten sie vorbeugenden vorläufigen Rechtsschutz.

Das sei aber unzulässig, solange nicht sicher sei, was die Bundesregierung überhaupt entscheide und unter welchen tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen, erklärte das Gericht. Es lasse sich nicht vorhersagen, dass die Regierung unter Verstoß gegen völkerrechtliche Verpflichtungen Waffenlieferungen genehmigen werde.

Die Antragsteller hätten nicht glaubhaft gemacht, dass überhaupt Entscheidungen über Waffenexporte konkret anstünden und die Bundesregierung bei künftigen Waffenexporten den einzuhaltenden rechtlichen Rahmen verkennen werde.

Die Regierung habe einen Entscheidungsspielraum, erklärte das Gericht. So könne sie Genehmigungen auch versagen, Nebenbestimmungen anfügen oder Zusagen und Verwendungsbeschränkungen des Empfängerlands einholen. Gegen die Beschlüsse kann noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erhoben werden.

Einer der Anträge wurde vom European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) in Berlin im Namen von fünf Palästinensern eingereicht worden, unterstützt vom Palestinian Center for Human Rights in Gaza, dem Al Mezan Center for Human Rights in Gaza und der Menschenrechtsorganisation Al Haq aus Ramallah.

Nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts teilte Alexander Schwarz vom ECCHR mit, dass Rechtsmittel dagegen geprüft würden. "Unser Antrag scheiterte vor allem daran, dass gegenwärtig seitens der Bundesregierung keine Kriegswaffen nach Israel genehmigt werden", erklärte er. Damit gebe es "juristisch nichts, was man im Rahmen eines Verfahrens angreifen könnte".

Der Krieg im Gazastreifen war durch den beispiellosen Großangriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober ausgelöst worden, bei dem islamistische Kämpfer nach israelischen Angaben 1194 Menschen getötet und 251 Menschen als Geiseln in den Gazastreifen verschleppt hatten. 116 Geiseln befinden sich nach Angaben der israelischen Armee noch in der Gewalt der Hamas, 41 von ihnen sollen bereits tot sein.

Als Reaktion auf den Großangriff der Hamas geht Israel seither massiv militärisch im Gazastreifen vor. Nach Angaben des von der Hamas kontrollierten Gesundheitsministeriums, die nicht unabhängig überprüft werden können, wurden dabei bislang mehr als 37.100 Menschen getötet.

smb/cfm