Faktencheck: Macht ein überdimensionales Kreuz den Stimmzettel ungültig?

Faktencheck: Macht ein überdimensionales Kreuz den Stimmzettel ungültig?

Auf TikTok werden Bilder gepostet, die den deutschen Wählern zeigen, wie sie ihre Stimmzettel bei der Europawahl ankreuzen sollen.

Die Posts warnen, dass ein Kreuz, das genau in den Kreis passt, korrekt ist und gezählt wird, während ein Kreuz, das über die Ränder hinausgeht, falsch sei und die Stimme ungültig machen würde.

Es wird behauptet, dass es eine Verschwörung gegen die rechtspopulistische Partei AfD gebe. Laut den Beiträgen, die in sozialen Medien veröffentlicht wurden, habe man die Wahlhelfer angewiesen, darauf zu achten, dass bei allen Stimmen, die für die AfD abgegeben werden, die Kreuze innerhalb des Kreises liegen und nicht über die Ränder hinausgehen. Andernfalls würden sie als ungültig betrachtet.

Doch, diese Informationen stimmen nicht. Der Text des deutschen Europawahlgesetzes, der regelt, wie die Bürger bei der Europawahl abstimmen, besagt, dass die Wähler ein Kreuz in den Kreis setzen oder ihre Wahl "in anderer Weise" kenntlich machen müssen.

Dies kann ein Punkt oder ein Häkchen sein, so die Bundeswahlleiterin. Auf ihrer Webseite werden Möglichkeiten beschrieben, wie eine Stimme ungültig werden kann.

Dazu gehört, dass man nicht eindeutig angibt, wem man seine Stimme gibt, dass man zweideutige Symbole wie Smileys verwendet oder dass man zusätzliche Wörter, wie zum Beispiel die Namen der Kandidaten, auf den Stimmzettel schreibt.

Es wird nicht erwähnt, dass ein Kreuz außerhalb des Kreises die Stimme ungültig macht. Ganz im Gegenteil: Die Bundeswahlleiterin schreibt auf ihrer Webseite, dass ein Kreuz außerhalb des Kreises die Stimme nicht unbedingt ungültig macht, solange klar ist, für wen man gestimmt hat.

Falschmeldungen über die Briefwahl

In einigen Beiträgen auf X wird behauptet, dass bei der Briefwahl die Gefahr der Manipulation bestehe. Wahlzettel mit Löchern oder abgeschnittenen Ecken seien ungültig, wird dort geschrieben.

Auch das ist jedoch falsch. In dem Abschnitt über die Briefwahl heißt es in der deutschen Bundeswahlordnung ausdrücklich, dass Briefwahlunterlagen gelocht oder an den Ecken abgeschnitten sind, um sehbehinderten Menschen entgegenzukommen.

Sie verwenden bei der Stimmabgabe Blindenschriftfolien, und die Löcher ermöglichen es ihnen, die Folie korrekt auf den Stimmzettel zu legen.

Es ist jedoch zu beachten, dass solche Änderungen amtliche Ausweise wie z. B. Reisepässe oder Personalausweise, die man bei der Stimmabgabe im Wahllokal benötigt, ungültig machen können.

Dazu gehören auch abgeschnittene Ecken. Aus diesem Grund kann es vorkommen, dass Sie Ihren alten Pass mit einer fehlenden Ecke zurückerhalten, nachdem Sie damit einen neuen beantragt haben.

Vergewissern Sie sich, dass Sie auf dem Laufenden sind, wie Sie in Ihrem Land wählen können, denn die Wahlen in der EU und im Vereinigten Königreich rücken immer näher - ebenso wie andere Wahlen in ganz Europa.