Geplantes Verbot: Darum ist Lachgas so gefährlich

Der Konsum von Lachgas hat eine niedrige Hemmschwelle und erfreut sich deshalb einer wachsenden Beliebtheit. (Bild: iStock/Ian_Redding)
Der Konsum von Lachgas hat eine niedrige Hemmschwelle und erfreut sich deshalb einer wachsenden Beliebtheit. (Bild: iStock/Ian_Redding)

Die Partydroge Lachgas ist bei Jugendlichen auf den Vormarsch, doch es drohen akute und langfristige gesundheitliche Folgen. Laut einem Zeitungsbericht will Bundesgesundheitsminister deshalb das Rauschmittel verbieten.

Glücksgefühle, aufgehellte Stimmung und Halluzinationen - Lachgas wird bei jungen Leuten als Partydroge immer beliebter. Doch der Konsum kann sowohl akute als auch langfristige gesundheitliche Folgen haben. Aus diesem Grund möchte Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) das Narkosegas verbieten lassen, sein Ministerium erarbeitet gerade eine entsprechende Gesetzesänderung, wie die "Rheinische Post" berichtet.

Demnach soll der Besitz von Lachgas für Kinder und Jugendliche grundsätzlich verboten werden. In Ländern wie Großbritannien oder den Niederlanden ist der Verkauf an Jugendliche bereits verboten. Für industrielle oder medizinische Zwecke soll das Gas als "anerkannte Verwendung" weiterhin erlaubt sein.

Der eine oder die andere mag Lachgas vielleicht schon vom Zahnarztbesuch kennen. Dort kommt das Mittel bei bestimmten Narkosesituationen zum Einsatz, um lokale Schmerzen während eines Eingriffs zu lindern. Auch in manchen Produkten findet Lachgas, auch bekannt als Distickstoffmonoxid (N20) Verwendung, etwa in Kapseln, die zum Aufschäumen von Schlagsahne genutzt werden. Das Gas ist frei verkäuflich und fällt nicht unter das Betäubungsmittelgesetz. Es kann über das Internet, am Kiosk oder sogar aus Automaten erworben werden. In den letzten Jahren hat jedoch der Missbrauch als Partydroge zugenommen.

So wird Lachgas konsumiert

Junge Menschen konsumieren das Gas direkt aus Kapseln oder füllen es aus einer Kartusche in einen Ballon und inhalieren es dann. In der Folge kommt es zu rauschartigen Zuständen. Farben und Geräusche werden dann intensiver wahrgenommen, auch Halluzinationen sind möglich. Nach ein paar Minuten ist die Wirkung vorbei, dann wird ein neuer Zug nötig. Die Verwendung als Rauschmittel ist nicht neu, Doch in den letzten Jahren ist das Rauschmittel immer mehr zum Trend geworden. Damit nehmen auch die gesundheitsschädlichen Folgen zu. Und die können immens sein.

Gefahr für die Gesundheit durch Lachgas

Eine körperliche Abhängigkeit tritt durch den Konsum nicht ein, die Gefahr einer psychischen Abhängigkeit ist jedoch durchaus gegeben. Grund für die Verbotspläne von Gesundheitsminister Lauterbach sind vor allem die akuten und langfristigen Gefahren für die Gesundheit. Während des Konsums kann es zu Schwindelgefühl, Übelkeit, Atemnot und im äußersten Fall zu Schlaganfällen kommen. Laut der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) werden Konsumenten ab einem Anteil von 90 Prozent in der Atemluft bewusstlos. Der Sauerstoffmangel kann zu Gehirnschädigungen führen.

Bei einem chronischen Konsum von Lachgas sind die gesundheitlichen Folgen schwerwiegend. Der Zellstoffwechsel wird gestört, ein Vitamin-B12 Mangel kann entstehen. Das wiederum kann zu Rückenmarks- und Nervenschädigungen führen, in deren Folge es zu Lähmungserscheinungen kommen kann. Zu den ersten Symptomen gehört ein Kribbeln in den Gliedmaßen und Muskelschwäche. Werden die Symptome von Langzeitkonsumenten ignoriert, können diese in der Folge auf einen Rollstuhl angewiesen oder bettlägrig werden.

K.-o.-Tropfen sollen ebenfalls verboten werden

Im Rahmen der Gesetzesänderung will der Gesundheitsminister auch die Chemikalien Gammabutyrolacton und 1,4-Butandiol verbieten. Diese sind unter anderem als sogenannte K.-o.-Tropfen bekannt. Täter schütten die Chemikalien etwa in Diskotheken in die Getränke ihrer Opfer. Trinken diese nichtsahnendend davon, geraten sie in einen rauschartigen Zustand und können nicht mehr klar denken, ähnlich wie bei übermäßigem Alkoholkonsum. Die wehrlosen Opfer werden dann von den Tätern ausgeraubt oder sexuell missbraucht. Die Gesetzesänderung könnte noch dieses Jahr in Kraft treten.