Kein dringender Tatverdacht - Haftbefehl gegen auch im Fall Maddie Verdächtigen Christian B. aufgehoben

Der Angeklate Chrisitan B. gilt als Hauptverdächtiger im Mordfall Maddie McCann. Hier erschien er zum Prozessauftakt wegen schwerer Sexualdelikte am Brauschweiger Landgericht.<span class="copyright">Julian Stratenschulte/dpa Pool/d</span>
Der Angeklate Chrisitan B. gilt als Hauptverdächtiger im Mordfall Maddie McCann. Hier erschien er zum Prozessauftakt wegen schwerer Sexualdelikte am Brauschweiger Landgericht.Julian Stratenschulte/dpa Pool/d

Der Haftbefehl gegen den auch im Fall Maddie verdächtigen Christian B. ist aufgehoben worden. Mit Blick auf die Vorwürfe gegen den 47-jährigen Deutschen zu fünf anderen schweren Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung bestehe kein dringender Tatverdacht, teilte das Landgericht Braunschweig am Mittwoch mit.

Im Gefängnis bleibt der Mann dennoch, wegen einer Verurteilung aus dem Jahr 2019 für die Vergewaltigung einer 72 Jahre alten US-Amerikanerin 2005 in Portugal.

Der Verteidigung des mehrmals vorbestraften Sexualstraftäters hatte den entsprechenden Antrag zur Aufhebung gestellt, weil es nach dem bisherigen Verlauf der Beweisaufnahme keinen Grund mehr für einen Haftbefehl gebe. Die Kammer verneinte den dringenden Tatverdacht hinsichtlich sämtlicher Anklagevorwürfe, wie das Gericht mitteilte.

Haftbefehl gegen Christian B. aufgehoben

Ein dringender Tatverdacht liegt vor, wenn nach den bisherigen Ermittlungsergebnissen eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Beschuldigte die Tat begangen hat. Der Tatverdacht ist dagegen nur hinreichend, wenn bei der vorläufigen Bewertung eine Verurteilung wahrscheinlicher ist als ein Freispruch. Die Verteidiger wollten mit dem Antrag einen Zwischenstand von der Strafkammer einfordern.

Nach dem bisherigen Verlauf der Beweisaufnahme könne der Haftbefehl keinen Bestand mehr haben, hatte Verteidiger Friedrich Fülscher zur Begründung gesagt. Christian B. werden in dem Prozess drei Vergewaltigungen und zwei Fälle von sexuellem Missbrauch an Kindern in Portugal vorgeworfen. Der Angeklagte verteidigt sich bisher schweigend und es gilt die Unschuldsvermutung.

Der Maddie-Komplex ist offiziell nicht Gegenstand des Verfahrens. Die Ermittlungen zum Verschwinden der dreijährigen Britin Madeleine McCann im Mai 2007 aus einer Ferienanlage im portugiesischen Praia da Luz an der Algarve dauern an. Der nächste Verhandlungstermin im aktuellen Prozess ist am 5. Juli.