Krah fordert Ex-Mitarbeiter zum AfD-Austritt auf
Berlin (dpa) - Nach der Festnahme seines Mitarbeiters Jian G. hat der Europa-Spitzenkandidat der AfD, Maximilian Krah, diesen aufgefordert, aus der AfD auszutreten. «G. sollte die AfD umgehend verlassen, schon um weiteren Schaden abzuwenden. Tut er das nicht, ist ein Parteiausschlussverfahren unvermeidlich», sagte Krah der «Welt».
Jian G. war Anfang vergangener Woche in Dresden wegen mutmaßlicher Spionage für China festgenommen worden und ist in Untersuchungshaft. Ihm wird Agententätigkeit für einen ausländischen Geheimdienst in einem besonders schweren Fall zur Last gelegt. Er soll Informationen über Verhandlungen und Entscheidungen im Europaparlament weitergegeben und chinesische Oppositionelle ausgespäht haben. Krah hatte daraufhin angekündigt, sich sofort von dem Mitarbeiter zu trennen.
Krah: Jian G. arbeitete still und effizient
«Jian G. hat für mich hauptsächlich aus Brüssel gearbeitet und die Arbeit in den Ausschüssen für internationalen Handel, Verkehr und Tourismus sowie für regionale Entwicklung vorbereitet. Er arbeitete still und effizient. Seit seiner Festnahme hatten wir keinen Kontakt mehr», sagte er «Welt». Er habe von Kontakten zur taiwanesischen Vertretung, in die chinesische Botschaft und die chinesische Opposition gewusst. «Allerdings nicht in dem nun bekannten Ausmaß, ein Widerspruch ist mir daher nicht aufgefallen.»
G. war vor seiner Zeit in der AfD auch «einige wenige Jahre» Mitglied der SPD, wie Generalsekretär Kevin Kühnert in der ntv-Sendung «beisenherz» bestätigt hatte - nach Informationen der «Süddeutschen Zeitung» bis 2015. Er habe dort keine Ämter und Funktionen gehabt, sagte Kühnert.
Krah hatte nach der Festnahme des Mitarbeiters kurzzeitig auf Wahlkampfauftritte verzichtet und war am 1. Mai in seinem Heimatbundesland Sachsen in Chemnitz und Dresden dann wieder aufgetreten. Das AfD-Bundesvorstandsmitglied steht auch selbst wegen möglicher Russland- und China-Verbindungen im Fokus. Nach Medienberichten über mögliche Geldzahlungen läuft bei der Staatsanwaltschaft Dresden eine Prüfung, ob Ermittlungen aufgenommen werden.