Landtagswahl in Brandenburg 2024 - Ausweis, Wahlbenachrichtigung – was man zur Wahl mitbringen muss

Diese Unterlagen müssen Sie mit ins Wahllokal nehmen.<span class="copyright">Getty Images/iStockphoto/no_limit_pictures</span>
Diese Unterlagen müssen Sie mit ins Wahllokal nehmen.Getty Images/iStockphoto/no_limit_pictures

Am 22. September finden in Brandenburg Landtagswahlen statt. Um Ihre Stimme im Wahllokal abgeben zu können, müssen Sie die erforderlichen Unterlagen griffbereit haben. Welche Unterlagen Sie mitzubringen haben, erfahren Sie hier.

Brandenburg wählt am 22. September 2024 einen neuen Landtag. Es kann per Briefwahl oder im Wahllokal gewählt werden. Dafür müssen Sie folgende Dokumente am Wahltag mitbringen.

Landtagswahl in Brandenburg: Wahlbenachrichtigung mitbringen

Die Wahlbenachrichtigung zur Landtagswahl in Brandenburg erhalten Sie spätestens am 21. Tag (1. September 2024) vor der Wahl per Post. Darauf finden Sie alle wichtigen Information zur Wahl, auch in welchem Wahllokal und in welchem Raum Sie Ihre Stimme abgeben können. Sollten Sie die Wahlbenachrichtigung verloren haben, können Sie trotzdem wählen. Sofern Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind, brauchen Sie nur einen Ausweis mit ins Wahllokal zu nehmen.

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Falls Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, sollten Sie überprüfen, ob Sie korrekt im Wahlberechtigtenverzeichnis aufgeführt sind. Vom 2. bis zum 6. September konnten Sie in Ihrer Gemeinde Einsicht in das Wahlberechtigtenverzeichnis nehmen.

Ausweisdokument unverzichtbar für die Brandenburg-Wahl unverzichtbar

Während die Wahlbenachrichtigung optional mitgenommen werden kann, sollten Sie ein Ausweisdokument auf jeden Fall parat haben. Dabei kann es sich um den Personalausweis oder den Reisepass sein. Auch ein abgelaufenes Dokumentstellt kein Hindernis dar. Der Ausweis dient vorwiegend Ihrer Identifizierung anhand des Lichtbildes, insbesondere wenn Sie keine Wahlbenachrichtigung vorlegen.

Landtagswahl in Brandenburg: Das sollten Sie bei der Abstimmung im Wahllokal beachten

Politische Wahlen sind in Deutschland geheim. Das bedeutet, dass Sie sich allein in der Wahlkabine aufhalten müssen. Wenn Sie wegen einer körperlichen Beeinträchtigung eine Hilfsperson benötigen, kann diese mit in die Wahlkabine gehen. Sie muss sich aber vorher beim Wahlvorstand des Wahllokals ausweisen.

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Bei der Landtagswahl 2024 in Brandenburg können zwei Stimmen abgegeben werden. Mit der Erststimme können Sie einen Kandidaten Ihres Wahlkreises wählen. Die Zweitstimme hingegen ist eine Stimme für die Landesliste einer Partei.

Hier geht's zum Wahl-O-Mat für Brandenburg.

Brandenburg-Wahl: Handy in der Wahlkabine

Prinzipiell ist es gestattet, Handys mit in die Wahlkabine zu nehmen. Auch das Telefonieren in der Wahlkabine ist nicht ausdrücklich verboten. Allerdings muss man bedenken, dass das Wahlgeheimnis nicht verletzt werden darf.

Da es oft kaum nachvollziehbar ist, ob es sich um einen normalen Telefonanruf oder um ein Videotelefonat handelt, kann der Wahlvorstand dies auch untersagen: Denn Fotografieren oder Filmen in der Kabine ist untersagt.