Lebenslange Haftstrafen in Prozess um zu Tode gequälte Prostituierte in Koblenz

Das Landgericht im rheinland-pfälzischen Koblenz hat im Fall einer zu Tode gequälten Prostituierten zwei Angeklagte jeweils wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. (John MACDOUGALL)
Das Landgericht im rheinland-pfälzischen Koblenz hat im Fall einer zu Tode gequälten Prostituierten zwei Angeklagte jeweils wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. (John MACDOUGALL)

Das Landgericht im rheinland-pfälzischen Koblenz hat im Fall einer zu Tode gequälten Prostituierten zwei Angeklagte jeweils wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Kammer stellte bei beiden zudem eine besondere Schwere der Schuld fest, wie eine Gerichtssprecherin am Dienstag mitteilte. Der Mann und die Frau wurden neben Mord wegen besonders schwerer Zwangsprostitution und Freiheitsberaubung mit Todesfolge verurteilt.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die 40-Jährige und der 48-Jährige aus dem Rotlichtmilieu das mit ihnen in einem Haus lebende Opfer mindestens ab April 2023 bis zum Tod im November 2023 gequält und es immer wieder massiv misshandelt hatten. Dabei nahmen sie den Tod der 31-Jährigen billigend in Kauf.

Mit den Misshandlungen und Erniedrigungen machten die beiden Angeklagten die Frau gefügig und zwangen sie zur Prostitution. Die Einnahmen behielten die Frau und der Mann aus Bulgarien für sich. Über den kompletten Zeitraum durfte die 31-Jährige das Haus nicht verlassen.

Im November wurden die Frau und der Mann festgenommen. Dem war ein Rettungseinsatz vorausgegangen. Den Ermittlern zufolge wurde in der Nacht zum 22. November der Rettungsdienst zu einer Wohnung gerufen. Dort wurde eine Frau gefunden, die bereits an einem Herzstillstand litt.

Sie wurde in ein Krankenhaus gebracht, wo sie noch in der Nacht starb. Beim Eintreffen des Notarztes wies die Frau schwerste Verletzungen am ganzen Körper auf und war in einem "katastrophalen Gesamtzustand", wie es von der Staatsanwaltschaft damals hieß.

Die gesicherten Aufnahmen sowie die Verletzungen des Opfers waren "selbst für erfahrene Ermittler verstörend und offenbaren eine menschenverachtende Grausamkeit, die erschütternd und abstoßend ist", wie der Leitende Oberstaatsanwalt Mario Mannweiler erklärte.

ald/cfm