Prozess gegen bewaffnete Gruppe von Coronaverschwörern in Rheinland-Pfalz begonnen

Vor dem Landgericht im rheinland-pfälzischen Koblenz hat ein Prozess gegen eine mutmaßlich bewaffnete Gruppe begonnen, die sich während der Coronapandemie gebildet haben soll. Angeklagt sind drei Männer. (Odd ANDERSEN)
Vor dem Landgericht im rheinland-pfälzischen Koblenz hat ein Prozess gegen eine mutmaßlich bewaffnete Gruppe begonnen, die sich während der Coronapandemie gebildet haben soll. Angeklagt sind drei Männer. (Odd ANDERSEN)

Vor dem Landgericht im rheinland-pfälzischen Koblenz hat am Dienstag ein Prozess gegen eine mutmaßlich bewaffnete Gruppe begonnen, die sich während der Coronapandemie gebildet haben soll. Angeklagt sind drei Männer, denen die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz unter anderem die Bildung einer bewaffneten Gruppe, die Bildung einer kriminellen Vereinigung und Mitgliedschaft darin sowie Verstöße gegen das Waffengesetz vorwirft.

Rädelsführer soll ein 39-Jähriger gewesen sein. Er soll im Oktober 2020 die bewaffnete Vereinigung namens Paladin gegründet haben, um gewaltsam gegen die staatlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der Coronapandemie vorzugehen.

Im Februar 2021 habe er die beiden Mitangeklagten angeworben, die bis Mai desselben Jahres an den Treffen und paramilitärischen Übungen der Gruppe teilgenommen haben sollen. Auch sollen die Angeklagten Waffenteile und Munition mit Hilfe von 3D-Druckern hergestellt haben.

Der 39-Jährige wurde im vergangenen November in Portugal festgenommen. Er befindet sich nach seiner Auslieferung nach Deutschland seit Februar in Untersuchungshaft. Die beiden anderen Angeklagten sind auf freiem Fuß.

Der Anklage zufolge war der 39-Jährige davon überzeugt, dass der Staat unter dem Vorwand der Pandemiebekämpfung die Grundrechte der Bürger abschaffen wolle, indem er Polizei und Bundeswehr gegen die Massen radikalisiere und diese zugleich "weiter in Richtung Bürgerkrieg und Eskalation" treibe.

Er berief sich demnach auf ein angebliches Widerstandsrecht aus dem Grundgesetz beziehungsweise auf einen Notstand, was ihn aus seiner Sicht zum Widerstand gegen den Staat berechtigte. Das schloss nach Meinung des Angeklagten auch die Bewaffnung der Bürger ein. Bis Anfang November wurden 16 weitere Verhandlungstermine angesetzt.

ald/cfm