Anti-Terror-Gesetze: Im Zweifel für die Sicherheit?

Im Zuge der Festnahme von drei Al-Kaida-Terroristen in Nordrhein-Westfalen ist die Debatte um die Terror-Gesetze wieder aufgeflammt und wurde durch den Tod Osama Bin Ladens zusätzlich angeheizt. Schon länger schwelt innerhalb der Koalition ein Streit über die Sicherheitsmaßnahmen. Wie darf der Staat im Kampf gegen den Terrorismus mit den Daten der Bürger verfahren? Während die FDP für einen stärkeren Datenschutz eintritt, vertritt die Union eher die Position, dem Staat leichter Zugang zu den Daten zu gewähren — damit Sicherheitsdienste die Bevölkerung effektiver und präventiv vor möglichen Terror-Gefahren schützen können.

Im Hickhack um die Verlängerung der Anti-Terror-Gesetze bahnt sich offenbar eine Einigung an. Die Union signalisiert Bereitschaft, die Gesetze nach 2012 lediglich zeitlich befristet zu verlängern. Die Liberalen scheinen sich damit anfreunden zu können, beharren aber auf einer Prüfung jeder einzelnen Sonderbefugnis für die Geheimdienste.

Was sind die "Anti-Terror-Gesetze?"
Im Zuge der Anschläge auf das World Trade Center am 11. September 2001 waren in Deutschland sogenannte Anti-Terror-Gesetze erlassen worden, um die Bevölkerung vor möglichen terroristischen Angriffen besser zu schützen. Unter anderem wurden bei Flugreisen die Sicherheitskontrollen für das Handgepäck verschärft. Seit 2007 werden bei Personaldokumenten auch biometrische Daten erfasst. Außerdem sind Passbild-Formate strenger geregelt. Die derzeit geführte Debatte dreht sich allerdings um ein bestimmtes Terrorismusbekämpfungsgesetz, das 2002 - auf fünf Jahre befristest - beschlossen wurde und im Jahr 2006 erstmals verlängert wurde. Im Grunde erteilt es Nachrichtendiensten die Befugnis, bei Banken, Postdienstleistern, Fluggesellschaften, Telefon- und Internetfirmen unbemerkt Informationen über Terrorverdächtige und gewaltbereite Extremisten einzuholen. Friedrich hatte zunächst eine Verschärfung dieser Gesetze und ihre unbefristete Verlängerung gefordert.

Nachdem Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) in Sachen Anti-Terror-Gesetze mittlerweile eingelenkt hat, zeigt sich nun auch sein Unionskollege Wolfgang Bosbach (CDU), Vorsitzender des Bundestags-Innenausschusses, entgegenkommend. „Ich erwarte, dass wir uns möglichst rasch einigen", sagte Bosbach der „Mitteldeutschen Zeitung". Er hätte mit einer weiteren Befristung der Anti-Terror-Gesetze auf fünf Jahre keine Probleme. „Denn gerade bei Sicherheitsgesetzen sollte man immer überprüfen, ob man sie noch braucht. Wenn das der Wunsch der FDP ist, dann sollte eine Einigung daran nicht scheitern." Am Dienstag hatte Friedrich in einem Gespräch mit dem ZDF-Morgenmagazin gesagt, eine Befristung sei „in Ordnung", wenn sich das Parlament darauf verständige.

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Ohne dieses Zugeständnis würde die Union wohl auch weiterhin bei den Liberalen gegen eine Wand rennen. In einem Interview mit der Financial Times Deutschland hielt der Parlamentarische Geschäftsführer der FPD-Fraktion Christian Ahrendt an der Bedingung fest, dass es keine pauschale Verlängerung der Gesetze geben dürfe. Erforderlich sei eine Prüfung jeder einzelnen Befugnis für die Geheimdienste, sagte der Rechtspolitiker. „Wenn wir bei der Analyse der aktuellen Sicherheitslage nach dem Tod Bin Ladens zu dem Schluss kommen, dass wir die Gesetze weiter brauchen, ist auch eine befristete Verlängerung eine Option", so der FDP-Politiker.

Sind die Anti-Terror-Gesetze überhaupt notwendig?
Bei der Festnahme der Terroristen am vergangenen Freitag habe das Bundeskriminalamt allerdings gar keine „polizeilichen Befugnisse zur Terrorismusabwehr" genutzt, „um die es in derzeitigen Gesprächen zur Verlängerung des Ergänzungsgesetzes zur Terrorismusbekämpfung geht", ließ Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger laut „FTD" am Wochenende mitteilen. Sie stellt deshalb in Frage, ob die Anti-Terror-Gesetze in ihrer derzeitigen Form überhaupt für Fahndungserfolge nötig sind.
Denn bei allem Schutz: Die Nachrichtendienste haben durch das Gesetz eben auch Zugriff auf höchst private Daten der Bürger - und nicht jeder, der als Terrorist verdächtigt wird, dürfte am Ende des Tages tatsächlich einer sein: „Wir reden hier von tiefen Grundrechtseingriffen - die müssen wir von Zeit zu Zeit überprüfen", erklärte auch der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum in der n-tv-Sendung „Das Duell". „Die Gesetze nach dem 11. September haben den Nachrichtendiensten Kompetenzen eingeräumt, die rechtsstaatlich bedenklich sind. Ich überlege übrigens, ob man das nicht einmal vor das Verfassungsgericht bringen soll."

Was meinen Sie: Schutz vor Terror - aber um welchen Preis? Wie sicher sind die Daten der Bürger, wenn sich Nachrichtendienste heimlich Zugriff verschaffen können? Reicht es - so wie von der FDP vorgeschlagen, sinnvoll, regelmäßig Bilanz zu ziehen, um zu sehen, welche Gesetze überhaupt Sinn machen? Oder sollte man sie ganz abschaffen? Wir freuen uns auf Ihre Beiträge.