17-Jähriger erschießt Kirmesbesucher in Nordrhein-Westfalen: Fast zehn Jahre Haft

Rund zwei Jahre nach einer tödlichen Schussabgabe auf einer Kirmes im nordrhein-westfälischen Lüdenscheid ist ein zur Tatzeit 17-Jähriger wegen Totschlags verurteilt worden. Das Landgericht Hagen verhängte neun Jahre und neun Monate Jugendhaft. (Odd ANDERSEN)
Rund zwei Jahre nach einer tödlichen Schussabgabe auf einer Kirmes im nordrhein-westfälischen Lüdenscheid ist ein zur Tatzeit 17-Jähriger wegen Totschlags verurteilt worden. Das Landgericht Hagen verhängte neun Jahre und neun Monate Jugendhaft. (Odd ANDERSEN)

Rund zwei Jahre nach einer tödlichen Schussabgabe auf einer Kirmes im nordrhein-westfälischen Lüdenscheid ist am Freitag ein zur Tatzeit jugendlicher Angeklagter wegen Totschlags verurteilt worden. Die zuständige Jugendkammer des Landgerichts Hagen verhängte gegen den damals 17-Jährigen eine Jugendstrafe von neun Jahren und neun Monaten, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Der Mann hatte demzufolge nach einem Streit in Richtung seiner Kontrahenten geschossen und einen unbeteiligten Kirmesbesucher tödlich getroffen.

Auf der Kirmes in Lüdenscheid war es den Gerichtsangaben zufolge am 21. Mai 2022 zunächst zu einer körperlichen Auseinandersetzung gekommen. Eine Gruppe habe den Angeklagten und seine Begleiter daraufhin zur Rede stellen wollen. Der Angeklagte sei geflohen und habe dabei mit einer Kurzwaffe in Richtung seiner Verfolger geschossen.

Dabei traf er nach den Urteilsfeststellungen einen unbeteiligten Mann, der noch am selben Tag an seinen Verletzungen starb. Die Kammer sah es demnach als erwiesen an, dass der Angeklagte bei der Schussabgabe den Tod unbeteiligter Menschen billigend in Kauf genommen hatte. Deshalb habe er sich des Totschlags schuldig gemacht - und nicht etwa der fahrlässigen Tötung.

Das Urteil war demnach eine Einheitsjugendstrafe unter Einbeziehung einer vorangegangenen Verurteilung. Nähere Details nannte der Gerichtssprecher wegen des Alters des Angeklagten nicht. Der Prozess fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht.

tbh/cfm