Alle Änderungen im Überblick - Das bringt der Bundeshaushalt für Familien, Beschäftigte und Rentner

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD,M) Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen, r), Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, und Christian Lindner (FDP), Bundesminister der Finanzen, nehmen an einer Pressekonferenz zum Haushaltsplan 2025 teil.<span class="copyright">picture alliance/dpa</span>
Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD,M) Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen, r), Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, und Christian Lindner (FDP), Bundesminister der Finanzen, nehmen an einer Pressekonferenz zum Haushaltsplan 2025 teil.picture alliance/dpa

Die Spitzen der Ampel-Koalition haben nach langen Verhandlungen einen Durchbruch beim Bundeshaushalt 2025 erzielt. Doch was heißt das für Ihr Geld und welche Änderungen kommen nun im Alltag auf Sie zu? FOCUS online fasst die Eckpunkte zusammen.

Grundsätzlich gilt: Das Kabinett soll Mitte Juli den Haushaltsentwurf beschließen - dann liegen auch Details zu den einzelnen Ressorts vor.

Mitte September ist die erste Beratung im Bundestag geplant. Endgültig beschließen dürfte dieser der Etat im November oder Dezember. Es folgen also womöglich schwierige Verhandlungen geben.

Doch was sieht der Bundeshaushalt in 2025 genau vor? FOCUS online übersetzt den komplexen Beschluss und sagt, was sich jetzt alles ändert .

Das ändert sich für Familien

Der Kindersofortzuschlag für bedürftige Familien im Bürgergeld soll im kommenden Jahr um fünf Euro erhöht werden. Dieser Betrag soll von bislang 20 Euro auf 25 Euro steigen und mit der Einführung der Kindergrundsicherung auslaufen. Konkret heißt das, dass bereits 190.000 Familien mit kleinen Einkommen mehr zusätzliche finanzielle Unterstützung für ihre Kinder bekommen.

Das Kindergeld, das alle Eltern in Deutschland pro Kind erhalten, steigt der Einigung zufolge dann auf 255 Euro monatlich.

Änderungen gibt es auch beim Kinderfreibetrag. Der soll, wie aus dem Papier weiter hervorgeht, noch in diesem Jahr um 228 Euro auf 9540 Euro angehoben werden. Im kommenden Jahr dann um weitere 60 Euro auf 9600 Euro. Der Freibetrag wird vom zu versteuernden Einkommen abgezogen und wirkt sich deshalb für Familien steuermindernd aus.

Neben den Erhöhungen bei den Zahlungen an Familien sind Investitionen des Bundes von jeweils zwei Milliarden Euro im Jahr 2025 und 2026 in die Kita-Qualität geplant. Die Mittel für Freiwilligendienste sollen auf dem Niveau bleiben, wie sie bis Ende 2023 von den Trägern abgerufen wurden.

Zwei Steuerklassen (III und V) für Ehepaare fallen weg. Stattdessen soll es nur noch eine Steuerklasse für beide Eheleute geben. Im Beschluss heißt es dazu: „Mit dem Ende der Steuerklassen III und V machen wir es gerade für Frauen in Teilzeit attraktiver, mehr zu arbeiten.“ Bisher wird der Gutverdiener nach Steuerklasse III besteuert, der Geringverdiener nach Steuerklasse V. Während der Besserverdiener dadurch weniger Steuern zahlt und somit mehr Netto auf dem Konto hat, ist es beim Geringverdiener umgekehrt. Nach Einreichung der Steuererklärung gibt es in der Regel und je nach Höhe des zu versteuerten Einkommens Geld vom Fiskus zurück.

Das ändert sich für Beschäftigte

Die Bundesregierung passt für 2025 die Tarife der Einkommensteuer, sowie Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag und den „Soli“-Freibetrag an.

Der Eingangssteuersatz beträgt heute 14 Prozent, der Spitzensteuersatz bei 42 Prozent. Der Höchstsatz beträgt 45 Prozent. Wie genau sich der Tarif der Einkommensteuer verändert, ist unklar. Für Beschäftigte soll es zudem eine Steuerfreiheit für Überstunden geben.

Ausländische Fachkräfte erhalten in den ersten drei Jahren einen Steuerrabatt. Dieser beträgt im ersten Jahr 30, im zweiten dann 20 und im dritten Jahr dann zehn Prozent. Damit soll Deutschland für qualifiziertes Personal aus dem Ausland lukrativer werden.

Steuerzahler sollen allein in den Jahren 2025 und 2026 um insgesamt 23 Milliarden Euro entlastet werden.

Das ändert sich für Bezieher vom Bürgergeld?

Beim Bürgergeld hat die Bundesregierung Reformen angekündigt. So sollen für Bürgergeldbezieher, die dem Arbeitsmarkt kurzfristig zur Verfügung stehen, neue Meldefristen gelten. Sie müssen sich dann einmal im Monat bei der Arbeitsagentur melden. Auch die Zumutbarkeitsregeln sollen weiterentwickelt werden.

Seit dem 1. Januar müssen Bürgergeldempfänger im ersten Jahr des Leistungsbezugs ihr angespartes Vermögen nicht antasten. Diese sogenannten Karenzzeit soll nun auf sechs Monate verkürzt werden. Ob sich an der Obergrenze von 40.000 Euro etwas ändert, ist unklar.

Außerdem kann das Jobcenter bei Pflichtverletzungen des Bürgergeldempfängers direkt Sanktionen in Höhe von 30 Prozent verhängen. Damit sollen deutliche Anreize zur Arbeitsaufnahme gesetzt werden. Auch die Schwarzarbeit will die Bundesregierung stärker bekämpfen. Nach Informationen von FOCUS online soll dabei besonders die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) gestärkt werden.

Möglicherweise läuft es auf eine Nullrunde beim Bürgergeld hinaus: Alleinstehenden stehen derzeit 563 Euro zu. Erwachsene, die mit einem Partner zusammenleben, erhalten 506 Euro. Jugendliche von 15 bis unter 18 Jahren erhalten 471 Euro. Kinder vom Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres erhalten 390 Euro.

Das ändert sich für Rentner

Wer als Rentner weiterarbeiten will, soll dafür belohnt werden.

Die Arbeitgeberbeiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung sollen Arbeitnehmern, die bereits eine Rente beziehen, künftig direkt als Lohn ausgezahlt werden. Das ist viel Geld. Denn der Anteil der Rentenversicherung für den Arbeitgeber liegt bei 9,3 Prozent, in der Arbeitslosenversicherung bei 1,3 Prozent. Macht also 10,6 Prozent mehr Netto-Lohn. Bei 3500 Euro (Steuerklasse 3, Bayern) hätte der Senior dann 370 Euro mehr auf dem Konto.

Bald liegt diese Summe höher: Ab 2028 steigt der Beitrag zur Rentenversicherung auf 20 Prozent. Ab 2035 ist ein weiterer Anstieg auf 22,3 Prozent geplant. Je die Hälfte zahlt der Arbeitgeber.

Das ändert sich für die Industrie

Bundeskanzler Olaf Scholz hat milliardenschwere Entlastungen für Unternehmen in Deutschland angekündigt. Der SPD-Politiker sagte in Berlin, Abschreibungsbedingungen sollten verbessert werden.

Investitionen sollten schneller steuerlich geltend gemacht werden können. Zudem solle die Forschungszulage ausgeweitet werden. Geplant seien außerdem zinsverbilligte Kredite durch die staatliche Förderbank KfW, um die um Wirtschaft besser fördern zu können.

Vizekanzler und Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) sprach von einer neuen wirtschaftlichen Dynamik. In Deutschland wird in diesem Jahr nur ein Mini-Wirtschaftswachstum erwartet.

Auch die Bundesregierung will jährlich ein Bürokratieabbaugesetz verabschieden, um Bürokratie Schritt für Schritt abzubauen. Bisher wurden vier Bürokratieentlastungsgesetze verabschiedet. Ziel ist es, dass die betroffenen Ressorts auch kurzfristig Anpassungen vornehmen können.

Außerdem soll laut Scholz die sogenannte Strompreiskompensation bis 2030 verlängert werden. Der Kanzler sprach von Milliardenentlastungen für die deutsche Wirtschaft. Die Regierung werde zudem Maßnahmen ergreifen, um die Netzkosten zu senken.

Was ändert sich sonst noch?

  • Durch die Abschaffung der EEG-Umlage im Jahr 2022 reduzierte sich der Strompreis um etwa 6,5 Cent pro Kilowattstunde (kWh), so die Bundesregierung. Das soll so bleiben. Bleibt der Strompreis niedrig, könnten die Nachfrage nach Wärmepumpen und Elektroautos steigen, steht im entsprechenden Beschluss.

  • Bis 2028 sind für den sozialen Wohnungsbau über 20 Milliarden Euro vorgesehen. Familien werden zusätzlich mit einer Milliarde Euro beim klimaneutralen Neubau im unteren und mittleren Preissegment unterstützt. Die Mietpreisbremse bleibt und wird verlängert. Das Gesetz galt ursprünglich bis Ende 2025.

  • Für Forschungsprojekte stellt der Bund rund drei Milliarden Euro bereit. Die Mittel für die Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIND) werden erhöht, über den Pakt für Forschung und Innovation stellt der Bund den großen Wissenschaftsorganisationen bis 2025 rund acht Milliarden Euro zur Verfügung.

  • Nach Informationen will die Bundesregierung zusätzlich rund eine Milliarde Euro in die Innere Sicherheit investieren. Laut den Haushaltsplanungen für 2024 stehen dem Bundesministerium des Inneren und für Heimat (BMI) rund 13,3 Milliarden Euro zur Verfügung. Für das Folgejahr steht also ein Etat von knapp 14,5 Milliarden Euro bereit.  Wie das Geld genau eingesetzt wird, ist noch unklar. Wichtige Ausgaben des Innenministeriums sind die Stärkung der Bundespolizei, der Bevölkerungs- und Katastrophenschutz, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und die Digitalisierung.

  • Der Bundeswehr wird wesentlich weniger zusätzliches Budget bereitgestellt als gefordert. Der Verteidigungshaushalt soll lediglich um etwa 1,2 Milliarden Euro von derzeit rund 52 Milliarden Euro erhöht werden. Verteidigungsminister Boris Pistorius hatte hingegen eine Erhöhung um 6,5 bis sieben Milliarden Euro gefordert.

  • Deutschland übertrifft sowohl im Jahr 2025 als auch in den Folgejahren bis einschließlich 2028 die NATO-Quote von zwei Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP).