Bundestag beschließt Bafög-Erhöhung und Einmalzahlung von 1000 Euro – unter diesen Umständen habt ihr Anspruch auf "Studienstarthilfe"

Ein Antrag auf Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) liegt auf einem Tisch. Das Bundesbildungsministerium hat einen ersten Entwurf für eine Bafög-Reform vorgelegt - und erntet dafür bereits Kritik. - Copyright: picture alliance/dpa | Marijan Murat
Ein Antrag auf Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) liegt auf einem Tisch. Das Bundesbildungsministerium hat einen ersten Entwurf für eine Bafög-Reform vorgelegt - und erntet dafür bereits Kritik. - Copyright: picture alliance/dpa | Marijan Murat

Ab dem kommenden Schuljahr und Wintersemester erhalten bedürftige Schüler und Studierende mehr Bafög. Am Donnerstag hat der Bundestag eine entsprechende Reform der Ampel-Koalition mit den Stimmen von SPD, Grünen und FDP verabschiedet. Gegen die Reform stimmten Union, Linke und Bündnis Sahra Wagenknecht; die AfD enthielt sich. Neu ist auch die sogenannte Studienstarthilfe von 1000 Euro für Studienanfänger aus ärmeren Haushalten.

1000 Euro sollen Studienanfänger ab dem kommenden Wintersemester bekommen, die unter 25 Jahre alt sind und Bürgergeld beziehen oder in Familien leben, die durch andere staatliche Leistungen wie den Kinderzuschlag oder Wohngeld ihr Einkommen aufbessern müssen. Das Bundesbildungsministerium rechnet in seinem Gesetzentwurf grob mit etwa 15 000 Anträgen auf diese Studienstarthilfe.

Aufgrund von Kritik von Sozialverbänden und Studierendenvertretern hat die Ampel-Koalition ihre Bafög-Reform überarbeitet. Sie ergänzte eine Erhöhung der Sätze, die ursprünglich im Gesetzentwurf von Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) nicht vorgesehen war. Dennoch wird die aktuelle Erhöhung von Kritikern als unzureichend angesehen, insbesondere im Hinblick auf die hohen Mieten für WG-Zimmer und gestiegene Lebenshaltungskosten.

Hier die Details der Pläne: Der Grundbedarf für Studierende steigt zum Wintersemester von 452 auf 475 Euro, und die Wohnpauschale für Nicht-Zuhause-Wohnende von 360 auf 380 Euro. Insgesamt gibt es eine Anhebung von 812 auf 855 Euro. Ältere Studierende, die ihre Krankenversicherung selbst zahlen müssen, können einen Zuschlag von 122 Euro erhalten; der Höchstsatz steigt somit auf 992 Euro, zuvor lag er bei 934 Euro.

Auch die Bafög-Sätze für Schüler werden angehoben, beginnend ab dem 1. August zum neuen Schuljahr. Nach der Zustimmung des Bundestages muss sich der Bundesrat noch mit der Bafög-Reform befassen, obwohl die Zustimmung der Länderkammer nicht erforderlich ist. Zuletzt wurde das Bafög zum Wintersemester 2022/23 um 5,75 Prozent erhöht.

dpa /lw