Cannabis und Auto fahren: Was seit der Legalisierung 2024 gilt

Kiffen und Fahren - ist das erlaubt?

Cannabis rauchen und dann Auto fahren? Selbst mit der Legalisierung kann einen das noch den Führerschein kosten (Symbolbild: Getty Images)
Cannabis rauchen und dann Auto fahren? Selbst mit der Legalisierung kann einen das noch den Führerschein kosten (Symbolbild: Getty Images)

Großes Aufatmen - oder eher Inhalieren - bei Cannabis-Fans in Deutschland: Seit dem 1. April ist Kiffen legal. Wer jedoch unter dem Einfluss von Cannabis Auto fahren will, riskiert weiterhin seinen Führerschein.

Wenn auch mit dem 1. April die endgültige Legalisierung von Cannabis in Kraft getreten ist, hinkt die Straßenverkehrsordnung noch etwas hinterher, die Obergrenze für THC im Blut neu festzulegen. Doch auch jenseits dieser gesetzlichen Vorhaben gibt es Fallstricke für Cannabis-Konsumenten, die auch Auto fahren. Was gilt also, bis die THC-Grenze fürs Autofahren steht – und was gilt danach? Und was sagen Mediziner zum Thema Cannabis am Steuer? Ein Überblick.

Cannabis am Steuer: Mit welchem THC-Wert darf man noch Auto fahren?

Bislang gab es aufgrund des generellen Cannabis-Verbots, das bis Ende März noch galt, keine feste Vorgabe für THC-Werte im Blut, anders als beim Blutalkohol, wo die die 0,5-Promille-Marke gilt. Solange diese noch nicht festgelegt ist, gilt weiterhin diese Vorgabe des Straßenverkehrsgesetzes: "Ordnungswidrig handelt, wer unter der Wirkung eines in der Anlage zu dieser Vorschrift genannten berauschenden Mittels im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt. Eine solche Wirkung liegt vor, wenn eine in dieser Anlage genannte Substanz im Blut nachgewiesen wird."

Unter diese berauschenden Mittel fiel auch Cannabis, und wenn es auch keinen festen Grenzwert gab, hatte sich in der Rechtsprechung und in der Polizeiarbeit die Marke von 1,0 Nanogramm pro Milliliter Blutserum etabliert.

Welcher neue THC-Wert soll als Obergrenze kommen?

Trotz der Entkriminalisierung von Cannabis ist es also weiterhin nicht erlaubt, bekifft Auto zu fahren. Auch mit der neuen Gesetzgebung wird sich das nicht ändern, allerdings soll die THC-Obergrenze deutlich erhöht werden. Vorgesehen ist, dass dieser Cannabis Grenzwert im Straßenverkehr auf wissenschaftlichen Grundlagen basiert. Eine Expertenkommission hat hierfür Ende März eine Empfehlung von 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum abgegeben, wie das Bundesverkehrsministerium mitteilte.

Noch handelt es sich dabei allerdings nur um eine Empfehlung, die noch nicht rechtskräftig ist. Bis dies geschehen ist, gilt weiterhin die bisherige, inoffizielle Grenze von 1,0 Nanogramm.

Cannabis am Steuer: Diese Strafen drohen

Wird ein höherer Wert gemessen, ist eine Ordnungswidrigkeit begangen. In so einem Fall droht dem Fahrer eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) oder im schlimmsten Fall der Verlust des Führerscheins. Den Führerschein verlieren können indes auch Fahrradfahrer, die unter Cannabis-Einfluss unterwegs sind.

Konkret müssen Autofahrer, die den Cannabis-Grenzwert überschritten haben, dem Bußgeldkatalog zufolge mit folgenden Strafen rechnen:

  • Ersttäter: 500 Euro Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg, Fahrverbot von einem Monat

  • Zweites Mal: 1000 Euro Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg, Fahrverbot von drei Monaten

  • Drittes Mal: 1500 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg, Fahrverbot von drei Monaten

Auch eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) kann angeordnet werden. Entscheidend ist hierbei stets auch, ob das Fahrverhalten auffällig war oder nicht. Je nach Fahrverhalten und Unfallfolgen kann Cannabis am Steuer auch als Straftat gewertet werden. Dann droht sowohl Führerscheinentzug als auch Freiheitsstrafe.

Problem fürs Autofahren: So lange ist Cannabis im Blut nachweisbar

Cannabis bringt jedoch eine Besonderheit mit sich: Anders als andere Rauschstoffe wie Alkohol baut sich THC nicht direkt wieder ab, sondern kann im Körper angereichert werden. "Das heißt, dass es sich in Muskeln und Fettgewebe ablagert und da Depots aufbaut. Bei jemandem, der täglich oder auch täglich mehrmals konsumiert, reichert sich so viel in seinem Körper an, dass er dann aus diesen Speichern an das Blut wieder THC abgibt, auch in Phasen, wo er nicht konsumiert hat", erklärte der Rechtsmediziner Professor Stefan Tönnes dem MDR-Magazin "Voss & Team".

Auch Polizeirat Michael Fengler bestätigt der MDR-Sendung, dass "für uns vor Ort nicht feststellbar [ist], ob eine Person das direkt vor Fahrtantritt konsumiert hat oder am Abend vorher. Oder möglicherweise auch eine Woche vorher, weil sie so viel nimmt, dass das noch so lange als Abbauprodukt feststellbar ist."

Wie der ADAC vorrechnet, erreicht der THC-Wert kurz nach dem Cannabis-Konsum seinen Höchstwert, fällt danach stark ab und halbiert sich innerhalb der nächsten 45 bis 60 Minuten. Wer nur gelegentlich Cannabis konsumiert, sollte innerhalb von sechs Stunden unter die aktuelle Obergrenze von 1,0 Nanogramm fallen. Wer regelmäßig kifft, kann das THC unter Umständen für mehrere Tage speichern. Der ADAC weist zudem darauf hin, dass diese Richtwerte im Einzelfall stark abweichen können - verlassen sollte man sich auf die sechs-Stunden-Grenze nicht.

Inwieweit dieser Umstand beim neuen Straßenverkehrsgesetz zum Thema Cannabis beim Autofahren berücksichtigt wird, bleibt abzuwarten. Andreas Krämer, Fachanwalt für Verkehrsrecht, sieht die empfohlene neue Obergrenze von 3,5 Nanogramm jedoch als fairen Wert: "Ich denke, dass man mit einer Anhebung, zum Beispiel auf den Wert von 3,5, hier durchaus ein beherrschbares und auch von Seiten des Staates verantwortbares Risiko in Kauf nimmt", sagt er dem MDR.