Internationaler Strafgerichtshof erlässt Haftbefehle gegen Schoigu und Gerassimow

Internationaler Strafgerichtshof erlässt Haftbefehle gegen Schoigu und Gerassimow

Die Vorverfahrenskammer II des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) erließ zwei Haftbefehle gegen Sergei Schoigu und Waleri Gerassimow. Ihnen wird vorgeworfen, zwischen dem 10. Oktober 2022 und dem 9. März 2023 internationale Verbrechen bei Russlands Krieg gegen die Ukraine begangen zu haben.

Der ehemalige russische Verteidigungsminister Schoigu und Gerassimow, Chef des Generalstabs der russischen Streitkräfte, sollen für Kriegsverbrechen verantwortlich sein, darunter "Angriffe auf zivile Objekte" und "exzessive Schäden an Zivilisten". Zudem werden ihnen Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorgeworfen.

Die Haftbefehle basieren auf Anträgen der Staatsanwaltschaft und betreffen vor allem Raketenangriffe auf die ukrainische Energieinfrastruktur. Die Kammer fand hinreichende Gründe zu glauben, dass diese Angriffe auf zivile Ziele gerichtet waren und erheblichen Schaden verursachten.

Schoigu wurde im vergangenen Monat von seinem Amt als Verteidigungsminister abberufen und zum Sekretär des russischen Sicherheitsrates ernannt. Dies ist die bedeutendste Veränderung, die Putin seit Beginn des Angriffskrieges in seinem Militärkommando vorgenommen hat.

Welche Auswirkung haben die Haftbefehle?

Das Tribunal des IStGH hat keine eigenen Polizeikräfte und ist bei Verhaftungen auf die Mitgliedstaaten angewiesen. 124 Länder sind stand April 2024 dem Römischen Statut zum IStGH beigetreten. Einige Staaten lehnen den IStGH jedoch ab, da sie Eingriffe in die eigene staatliche Souveränität befürchten. Die USA, Russland und China erkennen die Legitimität des Gerichtshofs nicht an.

Die Vertragsstaaten sind verpflichtet, bei der Festnahme von Verdächtigen, deren Überstellung in das Haftzentrum des IStGH in Den Haag, dem Einfrieren von Vermögenswerten der Verdächtigen und der Vollstreckung von Urteilen zu unterstützen.

Bereits im März 2023 Haftbefehle gegen Putin und Lwowa-Belowa erlassen

Im März 2023 hat der Internationale Strafgerichtshof Haftbefehle gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin und seine Kinderrechtskommissarin Maria Lwowa-Belowa erlassen. Ihnen wird die erzwungene Deportation von Kindern aus der Ukraine nach Russland vorgeworfen.

Zwangsdeportationen gelten nach dem Römischen Statut als Verbrechen. Russland war zunächst Unterzeichner des Römischen Statuts, zog seine Anerkennung jedoch 2016 zurück. Obwohl die Ukraine das Statut nicht unterzeichnet hat, hat sie dem IStGH die Zuständigkeit eingeräumt, Kriegsverbrechen in der Ukraine zu untersuchen.

Die Friedensnobelpreisträgerin Oleksandra Matviichuk sagte, dass der Strafgerichtshof damit eine sehr wichtige Entscheidung getroffen hat, die sowohl kurzfristige als auch langfristige Auswirkung haben wird. "Langfristig wissen wir, dass selbst scheinbar unantastbare Diktatoren und Regime kollabieren können und ihre Anführer vor Gericht erscheinen müssen", sagte sie gegenüber Euronews an der diesjährigen Wiederaufbaukonferenz in Berlin.

Oleksandra Matviichuk bei der diesjährigen Ukraine Wiederaufbaukonferenz.
Oleksandra Matviichuk bei der diesjährigen Ukraine Wiederaufbaukonferenz. - Donogh McCabe

In demokratischen Ländern können sie es sich nicht erlauben, dem größten Kindesentführer der Welt die Hand zu reichen

"Auch kurzfristig hat diese Entscheidung große Bedeutung, da es Politiker gibt, die zum normalen Geschäften mit Russland zurückkehren wollen. Diese Entscheidung hindert Politiker in autokratischen Ländern möglicherweise nicht daran, Putin die Hand zu schütteln, aber in demokratischen Ländern können sie es sich nicht erlauben, dem größten Kindesentführer der Welt die Hand zu reichen", fügte die Friedensnobelpreisträgerin und Menschenrechtsanwältin hinzu.