Kanzler-Biograph: Helmut Kohl wünschte sich deutschen Staatsakt

Am 1. Juli wurde Helmut Kohl in einem EU-Trauerakt verabschiedet. (Bild: Michel Euler/AP Photo)
Am 1. Juli wurde Helmut Kohl in einem EU-Trauerakt verabschiedet. (Bild: Michel Euler/AP Photo)


Der kürzlich verstorbene Altkanzler Helmut Kohl wünschte sich einen Staatsakt im deutschen Bundestag – ähnlich dem Willy Brandts. Das erklärte Kohl-Biograph Heribert Schwan nun gegenüber der „FAZ“.

Am 1. Juli trafen sich internationale Spitzenpolitiker und Weggefährten des verstorbenen Altkanzlers Helmut Kohl zu einem EU-Trauerakt in Straßburg und anschließend zu einer Totenmesse im Dom von Speyer. Unter den Trauergästen befanden sich unter anderem die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel, EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker, der ehemalige US-Präsident Bill Clinton sowie Frankreichs Staatschef Emmanuel Macron. Auf einen deutschen Staatsakt wurde jedoch verzichtet – angeblich auf Kohls eigenen Wunsch hin, wie unter anderem der „Focus“ berichtete.

Kohl-Biograph Heribert Schwan ist hingegen davon überzeugt, dass sich Kohl einen Staatsakt wie jenen von Willy Brandt wünschte. „So werde ich irgendwann aufgebahrt sein im Reichstag“, habe Kohl ihm gegenüber gesagt.

Auf Kohls Trauerfeier sprach unter anderem der ehemalige US-Präsident Bill Clinton. (Bild: Michel Euler/AP Photo)
Auf Kohls Trauerfeier sprach unter anderem der ehemalige US-Präsident Bill Clinton. (Bild: Michel Euler/AP Photo)

Schwan war Ghostwriter für Kohls Autographie, bis sich 2009 die Wege der beiden trennten. Weil Schwan die Tonbandaufnahmen dazu benutzte, ein eigenes Buch über Kohl zu veröffentlichen, klagte der Altkanzler. Im April dieses Jahres wurde Schwan zusammen mit Koautor Tilman Jens und ihrem Verlag zu einem Schmerzensgeld von über einer Million Euro verklagt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Anklagten kündigten jedoch bereits vorab an, bei einem Schuldspruch in Berufung gehen zu wollen.

Dabei wäre Schwan bereit, seine Tonbandaufzeichnungen einem Archiv zur Verfügung zu stellen: „Ich bin jederzeit bereit, meine digitalen Kopien und die etwa 3000 Seiten umfassenden Abschriften dem Bundesarchiv und dem Archiv der Konrad-Adenauer-Stiftung zu überlassen – immer vorausgesetzt natürlich, es ist juristisch in Ordnung und ich werde nicht wieder verklagt.“