Längere Brieflaufzeiten: Bundesrat billigt Postreform

Der Bundesrat hat grünes Licht für die Postreform gegeben - damit dürfen Briefe künftig länger unterwegs sein: Die Länderkammer stimmte für das vom Bundestag bereits Mitte Juni verabschiedete neue Postgesetz. (Tobias SCHWARZ)
Der Bundesrat hat grünes Licht für die Postreform gegeben - damit dürfen Briefe künftig länger unterwegs sein: Die Länderkammer stimmte für das vom Bundestag bereits Mitte Juni verabschiedete neue Postgesetz. (Tobias SCHWARZ)

Der Bundesrat hat grünes Licht für die Postreform gegeben - damit dürfen Briefe künftig länger unterwegs sein: Die Länderkammer stimmte am Freitag für das vom Bundestag bereits Mitte Juni verabschiedete neue Postgesetz. Dieses sieht veränderte Brieflaufzeiten vor. Mit dem Gesetz sollen sich außerdem die Arbeitsbedingungen von Paketzustellerinnen und -zustellern verbessern. Es kann nun in den kommenden Wochen in Kraft treten.

Aktuell müssen Standardbriefe in der Grundversorgung mit einer Wahrscheinlichkeit von 80 Prozent am nächsten Tag ankommen - und zu 95 Prozent am zweiten Werktag. Das ändert sich: Ab 2025 sollen 95 Prozent der Standardbriefe in der Grundversorgung am dritten Werktag ankommen, 99 Prozent müssen am vierten Werktag im Briefkasten liegen. Die Zustellung erfolgt aber weiterhin an sechs Tagen die Woche.

Das bisherige Postgesetz stammt in weiten Teilen noch aus den 90er Jahren. Die Reform berücksichtigt die Entwicklung hin zu rückläufigen Briefsendungen. Durch die verlängerte Dauer soll die Bezahlbarkeit der Leistungen gewährleistet bleiben, wie die Bundesnetzagentur betonte. Auf den "klimaschädlichen Transport von Briefen per Flugzeug" könne damit zudem innerhalb Deutschlands verzichtet werden.

Für die Menschen, die Pakete zur Haustür bringen, soll das Gesetz ebenfalls Verbesserungen bringen: Pakete mit einem Gewicht von über zehn Kilogramm müssen einen entsprechenden Hinweis tragen, bei über 20 Kilogramm muss ein Paket künftig grundsätzlich von zwei Menschen oder mit Hilfe eines geeigneten technischen Hilfsmittels getragen werden.

Der Bundesrat hält die angestrebten Verbesserungen der Arbeitsbedingungen aber noch nicht für ausreichend und forderte in einer begleitenden Entschließung weitere Maßnahmen. So dürften Auftragnehmer ausschließlich sozialversicherungspflichtig Beschäftigte zu tariflichen Bedingungen einsetzen, außerdem sei die Aushändigung eines Arbeitsvertrages ab dem ersten Arbeitstag nötig. Zudem forderte die Länderkammer, dass im Rahmen der digitalen Sendungsverfolgung auch die Gewichte der Pakete und die Arbeitszeit erfasst werden.

Die Gewerkschaft Verdi hätte sich darüber hinaus gewünscht, dass der Bundesrat ein Verbot von Subunternehmen in der Paketbranche sowie eine 20-Kilo-Grenze für Pakete, die von einem Menschen zugestellt werden, fordert. Hier sei nun das Bundesarbeitsministerium am Zug. "Pakete zustellen ist und bleibt Schwerstarbeit", teilte die Gewerkschaft mit. Eine Sackkarre sei dabei zum Beispiel "kein geeignetes Hilfsmittel", um Pakete über 20 Kilo zuzustellen.

hcy/awe