Messerattacke in Zug bei Brokstedt: Verteidigung legt Revision gegen Urteil ein

Im Fall des wegen einer tödlichen Messerattacke in einem Regionalzug im schleswig-holsteinischen Brokstedt zu lebenslanger Haft verurteilten 34-jährigen Ibrahim A. hat die Verteidigung Revision gegen das Urteil eingelegt. Nun entscheidet der Bundesgerichtshof. (Marcus Brandt)
Im Fall des wegen einer tödlichen Messerattacke in einem Regionalzug im schleswig-holsteinischen Brokstedt zu lebenslanger Haft verurteilten 34-jährigen Ibrahim A. hat die Verteidigung Revision gegen das Urteil eingelegt. Nun entscheidet der Bundesgerichtshof. (Marcus Brandt)

Im Fall des wegen einer tödlichen Messerattacke in einem Regionalzug im schleswig-holsteinischen Brokstedt zu lebenslanger Haft verurteilten 34-jährigen Ibrahim A. hat die Verteidigung Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof prüfe nun, ob das Verfahren ordnungsgemäß und rechtmäßig geführt wurde, teilte das Landgericht Itzehoe am Freitagabend mit. Eine erneute Beweisaufnahme gebe es nicht.

Das Landgericht in Itzehoe hatte Ibrahim A. in der vergangenen Woche wegen zweifachen Mordes sowie vierfachen Mordversuchs in Tateinheit mit verschiedenen Körperverletzungsdelikten zu lebenslanger Haft verurteilt. Zudem stellte es die besondere Schwere der Schuld fest, was eine vorzeitige Haftentlassung faktisch ausschließt. Bis zum Abschluss der Prüfung der Revision ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.

Ibrahim A. hatte im Januar vergangenen Jahres in einem Regionalzug zwischen Neumünster und Hamburg mehrere Menschen mit einem Messer angegriffen. Zwei junge Menschen starben, mehrere weitere Menschen wurden teilweise lebensgefährlich verletzt. A. wurde nach einem Halt des Zugs im Bahnhof von Brokstedt von Zeugen überwältigt und anschließend festgenommen. Eine bei dem Angriff verletzte Frau beging später Suizid.

hol/gt