Rote LEDs am Taxi? Das steckt dahinter

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Alarmanlagen für Taxis sind in Deutschland gesetzlich Pflicht. Gerät ein Taxifahrer in Not, kann er, mithilfe eines entsprechenden Knopfes, der in der Nähe des Fahrersitzes platziert ist, ein Notsignal auslösen. Was viele Bürger nicht wissen: Neben dem lauten Alarm gibt es auch einen so genannten stillen Alarm mit LED-Leuchten.

Wird der Alarm ausgelöst, blinken die LED-Lichter im Taxenschild rot. Gleichzeitig wird die Taxi-Zentrale alarmiert, sofern es eine Verbindung zwischen dieser und dem Fahrer gibt. Bei älteren Fahrzeugen, die nicht über LEDs verfügen, kann auch das komplette Taxischild blinken. Das System existiert seit 1995 und ist in der Bevölkerung bisher erschreckend wenig bekannt. Viele Bürger gehen bei einem blinkenden Taxenschild davon aus, dass der Fahrer darauf aufmerksam machen will, dass er noch Plätze frei hat.

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Wenn Passanten oder andere Autofahrer den stillen Alarm sehen, sollten sie, nach Empfehlung der Berliner Taxi-Innung, sofort die Polizei verständigen und das Kennzeichen des Wagens, den Standort und die Fahrtrichtung nennen. Falls der Innenraum gut einsehbar ist, kann es auch hilfreich sein, die Anzahl der Fahrgäste anzugeben. Ob der Taxifahrer in einer Gefahrensituation – zum Beispiel bei Androhung von Gewalt durch Fahrgäste – den stillen oder lauten Alarm betätigt, ist situationsabhängig und unterliegt der individuellen Einschätzung des oder der Betroffenen. Im Extremfall könnte ein lauter Alarm den Angreifer zum Beispiel zu sehr provozieren und die Situation weiter eskalieren lassen. Beim lauten Alarm blinken Scheinwerfer und Fahrtrichtungsanzeiger, außerdem ertönt die Hupe in Intervallen. Ausgeschaltet werden kann der Alarm nur mit einem zweiten Schalter im Motor- oder im Kofferraum.

Michael Müller, Präsident des Taxi- und Mietwagenverbandes BZP, sagt nach Angaben des „KÜS Magazin“, dass jährlich von jedem zehnten Taxi ein gewalttätiger Übergriff gemeldet würde. Müller schätzt allerdings, dass die Dunkelziffer ungefähr viermal so hoch liegt. Bei Übergriffen auf Taxifahrer handelt es sich in den meisten Fällen um Raubdelikte.

Bild: Facebook/Taxi Landsberg

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