Sogar Freiheitsstrafen sind möglich - Schule schwänzen für bessere Flugpreise? Diese Konsequenzen drohen

<span class="copyright">Getty Images / AleksandarNakic</span>
Getty Images / AleksandarNakic

Angesichts steigender Flugpreise zur Ferienzeit denken viele Eltern daran, ihre Kinder einige Tage die Schule schwänzen zu lassen, um einen günstigen Flug zu ergattern. Doch hier ist Vorsicht geboten. Es drohen hohe Bußgelder.

Schule schwänzen für niedrigere Flugpreise ist strafbar

Der Gedanke, zu günstigeren Preisen ein paar Tage eher in den wohlverdienten Urlaub aufzubrechen, mag zunächst verlockend erscheinen. Doch in Deutschland herrscht Schulpflicht bis zum letzten Schultag vor den Ferien. Wer diese zu umgehen versucht, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann mit einem hohen Bußgeld belegt werden.

Zwar finden an den deutschen Flughäfen keine gezielten Fahndungen nach Schulschwänzern statt, doch die Wahrscheinlichkeit, erwischt zu werden, ist dennoch sehr hoch. Spätestens bei der Passkontrolle fallen schulpflichtige Kinder auf. Die Polizei kann Anzeige erstatten.

Bei Erkrankungen in den letzten Schultagen vor den Ferien fordern die Schulen selbst häufig ein ärztliches Attest. Wird eine solche Bestätigung nicht vorgelegt, können auch die Bildungsträger das unentschuldigte Fehlen zur Anzeige bringen. Und ist der Schwindel erst einmal aufgeflogen, sind nicht nur die Urlaubsfreuden getrübt, sondern auch die vermeintliche Ersparnis ist durch das Bußgeld schnell aufgebraucht. In einigen Bundesländern drohen Wiederholungstätern sogar Freiheitsstrafen.

Diese Bußgelder drohen den Erziehungsberechtigten

Je nach Bundesland sind die Höchstgrenzen für die Bußgelder wegen Verletzung der Schulpflicht unterschiedlich hoch: Mit bis zu 1000,00 Euro werden Erziehungsberechtigte in Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und im Saarland zur Kasse gebeten.

In Sachsen beträgt die Höchstgrenze 1250,00 Euro. Rheinland-Pfalz und Thüringen belangen die Eltern mit bis zu 1500,00 Euro. Und auf bis zu 2500,00 Euro klettern die Strafen in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern.

Machen Eltern sich wegen dauernder oder wiederholter Pflichtverletzungen strafbar, drohen in Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und im Saarland Geldstrafen von bis zu 180 Tagessätzen oder sogar Freiheitsstrafen von bis zu sechs Monaten.

Wie Sie trotzdem sparen können und die richtigen Signale an ihre Kinder senden

Flug- und Reisepreise allgemein sind in der Ferienzeit hoch. Daran kann man nichts ändern. Doch wer sich früh genug nach einer geeigneten Reise umsieht, wird meist fündig. Die Nachfrage ist kurz vor der Urlaubszeit am größten und dieser Umstand treibt die Preise in exorbitante Höhen. Mit der Inanspruchnahme von Frühbucherrabatten sind Reisende in der Regel am besten bedient.

Außerdem sind die letzten Schultage vor den Ferien für die Kinder wichtig, und das, obwohl nicht mehr „gepaukt“ wird. Sie haben eine unersetzliche soziale Komponente. Schüler erleben ihre Lehrkräfte in dieser Zeit noch einmal von einer anderen Seite, der Klassenzusammenhalt wird gestärkt und es darf in diesen Tagen lustig und unbeschwert zugehen. Zu guter Letzt müssen Eltern sich überlegen, welche Signale sie an ihre Kinder senden wollen. „Blau machen“ hat einen negativen Lerneffekt und kann auch im späteren Leben schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen.