Eiskunstlauf-Politikum geht weiter

Eiskunstlauf-Politikum geht weiter
Eiskunstlauf-Politikum geht weiter

Vor fast zwei Jahren stand Kamila Walijewa im Mittelpunkt eines Doping-Skandals, nun geht der Fall in die nächste Runde: Der Internationale Sportgerichtshof CAS setzt am Donnerstag und Freitag die Verhandlung rund um die russische Eiskunstläuferin fort. Der mittlerweile 17-Jährigen droht eine Sperre von bis zu vier Jahren.

Während der Olympischen Spiele in Peking 2022 hatte Walijewa mit einem positiven Dopingtest für einen Eklat gesorgt, noch ist vor dem CAS keine Entscheidung gefallen. Die Anhörung war Ende September nach drei Gerichtstagen um mehrere Wochen vertagt worden, der CAS hatte nach Vorlage der Beweismittel durch die verschiedenen Partien „weitere Unterlagen“ angefordert.

Olympia 2022: Walijewa ein Politikum

Nun sollen die Beweisaufnahme abgeschlossen und ein Schiedsspruch vorbereitet werden. Zudem sollen die Schlussplädoyers gehalten werden.

Involviert in das Verfahren sind die Russische Anti-Doping-Agentur (RUSADA), die Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA), der Eiskunstlauf-Weltverband ISU und Walijewa. Dass dieses hinter verschlossenen Türen in Lausanne stattfindet, hatte bereits im Vorfeld für Kritik gesorgt.

So hatte der Generaldirektor der Athletenvereinigung Global Athlete, Rob Koehler, im Interview mit der Sportschau betont, mit Zuhörern wäre zumindest gesichert gewesen, dass es „keine Hinterzimmerdeals geben kann“.

Während der Peking-Spiele war eine Urinprobe Walijewas, durchgeführt bei den russischen Meisterschaften im Dezember 2021, positiv auf das verbotene Mittel Trimetazidin getestet worden. Da das Ergebnis erst nach der Entscheidung im Teamwettbewerb abschließend ausgewertet war, wurden die Medaillen bis heute nicht vergeben, die russische Mannschaft hatte den Sieg davongetragen. Die RUSADA hatte im vergangenen Januar auf eine Strafe für Walijewa verzichtet, die WADA und die ISU zogen vor den CAS.

Dessen Entscheidung ist endgültig und bindend - mit Ausnahme des Rechts der Parteien, aus verfahrensrechtlichen Gründen innerhalb von 30 Tagen Beschwerde beim Schweizerischen Bundesgericht einzulegen. Laut Walijewas Verteidigern hatte die junge Eiskunstläuferin aus einem Glas getrunken, aus dem ihr herzkranker Großvater zuvor angeblich sein Medikament eingenommen hatte.