Härtere Strafen - Ampel plant Bürgergeld-Reform - was sich jetzt für Totalverweigerer alles ändert

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Die Bundesregierung schärft beim Bürgergeld nach. Wer sich weigert einen Job anzunehmen oder Termine schwänzt, soll nun direkt sanktioniert werden. Zudem wird die Karenzzeit halbiert. FOCUS online sagt, was genau geplant ist.

Bundeskanzler Scholz, Wirtschaftsminister Habeck und Finanzminister Lindner haben   sich über den Haushalt geeinigt. Ein großes Problem der deutschen Wirtschaft: der Fachkräftemangel. Mit einem Maßnahmenpaket steuert die Bundesregierung nun gegen.

Aus Kreisen des Bundesfinanzministeriums hieß es, dass die zumutbare Pendelzeit und die Pendelstrecke erhöht werden. Nach einem Bericht der „Bild am Sonntag“ sollen Bezieher künftig Jobs mit einem täglichen Arbeitsweg von bis zu drei Stunden (hin und zurück) annehmen müssen. Dazu sollen die Jobcenter den Umkreis erweitern. Wer Bürgergeld bezieht, soll auch Jobs angeboten bekommen, die innerhalb von 50 Kilometern von dessen Wohnort entfernt sind.

Wer eine zumutbare Arbeit, Ausbildung oder Eingliederungsmaßnahme ohne triftigen Grund ablehnt, wird mit verschärften Kürzungen des Bürgergeldes rechnen müssen. Das steht so auch in dem Beschluss, der FOCUS online vorliegt. Totalverweigerer sollen verstärkt 1-Euro-Jobs angeboten bekommen.

Bundesfinanzminister Christian Lindner erklärte auf der Bundespressekonferenz, dass für Bürgergeldbezieher, die dem Arbeitsmarkt kurzfristig zur Verfügung stehen, neue Meldefristen gelten. Dies sind z.B. Personen, die keine Kinder zu betreuen haben oder keine Fortbildungsmaßnahme absolvieren. Sie müssen sich einmal im Monat beim Arbeitsamt melden.

Karenzzeit wird halbiert

Seit dem 1. Januar 2024 müssen Bürgergeldempfänger im ersten Jahr des Leistungsbezugs ihr angespartes Vermögen nicht antasten. Diese sogenannten Karenzzeit soll nun auf sechs Monate verkürzt werden. Und es gibt eine weitere wichtige Neuerung: Das Schonvermögen, bisher 40.000 Euro, wird auf 15.000 Euro reduziert.

Wie FOCUS online erfuhr, kann das Jobcenter bei Pflichtverletzungen des Bürgergeldempfängers direkt Sanktionen in Höhe von 30 Prozent für drei Monate verhängen. Damit sollen deutliche Anreize zur Arbeitsaufnahme gesetzt werden. Auch die Schwarzarbeit will die Bundesregierung stärker bekämpfen.

Härtere Strafen bei Schwarzarbeit

Wer illegal arbeitet und gleichzeitig Bürgergeld bezieht, muss mit strengen Konsequenzen rechnen. Laut Angaben aus dem Bundesfinanzministerium wird Schwarzarbeit als erhebliche Pflichtverletzung betrachtet und mit einer Kürzung der Leistungen um 30 Prozent für die Dauer von drei Monaten bestraft. Darüber hinaus soll die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) verstärkt werden.

Diese könnte dann in Gastronomiebetrieben und auf Baustellen, in denen Bürgergeldempfänger häufig illegal hinzuverdienen, noch häufiger Kontrollbesuche durchführen.

Bürgergeld-Erhöhung findet in Beschluss keine Nennung

Möglicherweise läuft es auf eine Nullrunde beim Bürgergeld hinaus, denn eine Anpassung des Regelsatzes wird mit keiner Silbe erwähnt.

Alleinstehende haben derzeit Anspruch auf 563 Euro. Erwachsene, die mit einem Partner zusammenleben, erhalten 506 Euro. Jugendliche von 15 bis unter 18 Jahren erhalten 471 Euro. Kinder vom Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres erhalten 390 Euro.

 

*Anmerkung der Redaktion: Dieser Artikel erschien bereits am Samstag, den 6. Juli unter dem Titel „Steht im Kleingedruckten der HaushaltsplanungBürgergeld-Reform mit harten Sanktionen und neuen Obergrenzen - was die Ampel plant“. Nachdem weitere Details zur geplanten Reform bekannt wurden, hat der Redakteur den Text am 7. Juli leicht überarbeitet.