Verbraucherzentrale klärt auf: Was versteht man unter Holzofenbrot?

Manche Bezeichnungen bei Lebensmitteln sind geschützt. Für die Herstellung müssen dann bestimmte Bedingungen erfüllt werden. So auch bei Holzofenbrot.

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Für "Original Holzofenbrot" ist ein bestimmtes Herstellungsverfahren notwendig. (Bild: Getty Images)

Hell, dunkel, mit Körnern oder ohne – wenn es um Brot geht, ist die Auswahl hierzulande riesig. Während die Kunden einfach nach Geschmack und Vorlieben entscheiden können, müssen sich Bäcker an strenge Vorgaben halten.

So etwa auch bei der Herstellung von Brot, dass als "Holzofenbrot" vermarket werden soll, wie die Verbraucherzentrale erklärt. Diese Art von Brot ist für eine kräftige Kruste bekannt. Entscheidend dafür, dass sich ein Brot Holzofenbrot nennen darf, ist aber nicht das Aussehen, sondern vielmehr die Art der Herstellung. Es muss in traditionellen Holzbacköfen gebacken werden. Um die anzuheizen, werden Holzscheite direkt im Backraum verbrannt.

Wann darf sich ein Holzofenbrot "original" nennen?

"Nach einiger Zeit werden Glut und Asche entfernt und der Brotlaib wird in den Backraum geschoben. In der gespeicherten Hitze kann das Brot dann backen", erläutert Sabine Hülsmann von der Verbraucherzentrale Bayern.

Nur so gebackenes Brot dürfe als "Original Holzofenbrot" oder mit den Bezeichnungen wie "traditionell", "klassisch", "echt" oder "wie früher" verkauft werden. Für dieses Verfahren sei zudem eine gewisse Erfahrung der Bäckersleute nötig, da es nicht möglich sei, eine bestimmte Temperatur an den Öfen einzustellen oder nachzuregeln.

Pellets, Holzscheite und Art des Ofens machen nochmal einen Unterschied

Arbeiten Bäckereien mit modernen Backöfen, müsse noch einmal unterschieden werden. Das Heizmaterial befindet sich bei den neueren Öfen in einer separaten Brennkammer mit direktem Kontakt zum Backraum.

Zum Anheizen können neben naturgewachsenem Holz auch Pellets verwendet werden. Auch so hergestelltes Brot darf sich Holzofenbrot nennen. Auf den Zusatz "original" müssen Bäcker dann jedoch verzichten, so die Verbraucherzentrale.

Auch für viele andere Backwaren gelten strenge Regeln. Etwa, ab wann Brote die Bezeichnung Vollkorn tragen dürfen, wie Laugenbrezeln beschaffen sein müssen oder wie ein Tortilla Wrap auszusehen hat.

Nachlesen lässt sich das hier in den Leitsätzen für Brot und Kleingebäck des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft.

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