Vergewaltigungsprozess gegen Maddie-Verdächtigen: Ablehnungsantrag gegen Richter

Im Braunschweiger Prozess gegen den Verdächtigen im Fall des 2007 in Portugal verschwundenen Mädchens Maddie wegen anderer Taten befürchtet die Staatsanwaltschaft, dass die drei Berufsrichter befangen sein könnten. Sie stellte ein Ablehnungsgesuch. (INA FASSBENDER)
Im Braunschweiger Prozess gegen den Verdächtigen im Fall des 2007 in Portugal verschwundenen Mädchens Maddie wegen anderer Taten befürchtet die Staatsanwaltschaft, dass die drei Berufsrichter befangen sein könnten. Sie stellte ein Ablehnungsgesuch. (INA FASSBENDER)

Im Braunschweiger Prozess gegen den deutschen Verdächtigen im Fall des 2007 in Portugal verschwundenen britischen Mädchens Madeleine "Maddie" McCann wegen anderer Taten befürchtet die Staatsanwaltschaft, dass die drei Berufsrichter befangen sein könnten. Sie stellte darum nach eigenen Angaben und Gerichtsangaben vom Freitag ein Ablehnungsgesuch. Sie will, dass andere Richterinnen und Richter am Landgericht der niedersächsischen Stadt in dem Fall entscheiden.

Am Mittwoch erklärte das Gericht, dass gegen den Angeklagten wegen der angeklagten Sexualstraftaten kein dringender Tatverdacht mehr bestehe. Es hob den Haftbefehl gegen Christian B. auf. Der aufgrund einer anderen Verurteilung in Strafhaft sitzende B. bleibt aber weiterhin im Gefängnis.

B. steht seit Februar in Braunschweig vor Gericht. Er soll der Anklage zufolge bei Einbrüchen in Ferienwohnungen und ähnliche Objekte in Portugal drei Frauen vergewaltigt haben. Außerdem soll er an einem Strand und auf einem Spielplatz an sich selbst sexuelle Handlungen vor zwei zehn und elf Jahre alten Mädchen vorgenommen haben, was die Staatsanwaltschaft als sexuellen Missbrauch wertet. Sämtliche Taten sollen sich zwischen 2000 und 2017 ereignet haben.

Die Verteidigung meldete hingegen massive Zweifel an der Beweisführung der Staatsanwaltschaft und der Glaubwürdigkeit von Zeugenaussagen an. Auf ihren Antrag hin hob das Landgericht den diesbezüglichen Haftbefehl auf.

Die Staatsanwaltschaft befürchtet nun, dass die Strafkammer sich schon eine abschließende Meinung zur Schuldfrage gebildet habe, die durch die noch ausstehende Beweisaufnahme nicht mehr zu erschüttern sei. Gegen den Beschluss vom Mittwoch, mit dem der Haftbefehl aufgehoben wurde, will die Staatsanwaltschaft außerdem Beschwerde einlegen.

Sollte der Antrag zulässig sein, werde die zuständige Vertreterkammer über die Frage der Befangenheit entscheiden, erklärte das Gericht. Das solle bis zum nächsten Verhandlungstag am 5. August passieren.

Deutschen Ermittlern zufolge hatte sich B. früher regelmäßig an der Algarve in Portugal aufgehalten, um dort Gelegenheitsarbeiten zu übernehmen sowie in Ferienanlagen und Hotels einzubrechen. Dabei soll er auch Sexualverbrechen begangen haben. B. lebte früher unter anderem auch in Braunschweig, daher ist das Landgericht in der niedersächsischen Stadt für ihn zuständig.

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig betrachtet B. auch als Mordverdächtigen im Fall der 2007 aus einem Ferienappartement in Portugal verschwundenen Maddie. Anklage erhob sie deshalb bislang aber nicht. Maddie war verschwunden, während ihre Eltern in einem nahen Restaurant zu Abend aßen. Trotz großangelegter Fahndungen und zahlreicher Aufrufe ihrer Eltern wurde der Fall nie aufgeklärt, Maddie blieb unauffindbar.

smb/cfm