Weiterer Prozess gegen AfD-Politiker Höcke wegen Verwendens von NS-Parole

Vor dem Landgericht in Halle an der Saale beginnt ein weiterer Prozess gegen den Thüringer AfD-Vorsitzenden Björn Höcke wegen der mutmaßlichen Verwendung einer verbotenen NS-Parole. In einem ersten Verfahren wurde er zu einer Geldstrafe verurteilt. (Fabrizio Bensch)
Vor dem Landgericht in Halle an der Saale beginnt ein weiterer Prozess gegen den Thüringer AfD-Vorsitzenden Björn Höcke wegen der mutmaßlichen Verwendung einer verbotenen NS-Parole. In einem ersten Verfahren wurde er zu einer Geldstrafe verurteilt. (Fabrizio Bensch)

Vor dem Landgericht in Halle an der Saale beginnt am Montag (09.00 Uhr) ein weiterer Prozess gegen den Thüringer AfD-Vorsitzenden Björn Höcke wegen der mutmaßlichen Verwendung einer verbotenen NS-Parole. Das Gericht verurteilte den AfD-Politiker bereits Mitte Mai in einem ersten Verfahren zu einer Geldstrafe von 13.000 Euro, weil er auf einer AfD-Wahlkampfveranstaltung in Merseburg die von der paramilitärischen nationalsozialistischen Sturmabteilung (SA) genutzte Losung "Alles für Deutschland" verwendet hatte.

Auch in dem nun anstehenden Verfahren geht es um die mutmaßliche Verwendung der SA-Parole auf einer politischen Veranstaltung, diesmal bei einem AfD-Treffen im thüringischen Gera. Zu diesem Zeitpunkt war bereits ein Verfahren gegen Höcke wegen des NS-Vokabulars anhängig. Für den Prozess wurde zunächst nur ein weiterer Termin am Mittwoch festgesetzt.

hex/cfm