Experten zu Hoeneß: "Eine Freiheitsstrafe ist für mich absolut zwingend"

Experten zu Hoeneß: "Eine Freiheitsstrafe ist für mich absolut zwingend"

Der Prozess um die Steuerhinterziehung von Uli Hoeneß ist in vollem Gange und in aller Munde. Experten beurteilen die Situation und geben einen Ausblick über den wahrscheinlichen Ausgang des Prozesses.

An einer Freiheitsstrafe für Hoeneß geht nach Ansicht von Steuergewerkschafts-Chef Thomas Eigenthaler kein Weg mehr vorbei. "Eine Freiheitsstrafe ist für mich absolut zwingend", sagte er dem Bayerischen Rundfunk. "Ob sie jetzt noch zur Bewährung ausgesetzt werden kann, daran habe ich ganz, ganz starke Zweifel." Jetzt werde man erst mal aufdröseln müssen, wie die Millionen überhaupt zustande gekommen sind, sagte Eigenthaler.

Auch der Jurist und FDP-Politiker Wolfgang Kubicki glaubt im Steuer-Fall Uli Hoeneß nicht an eine Bewährungsstrafe für den Präsidenten des FC Bayern München. "Die Zahl alleine ist so schwerwiegend, das mir der Glaube momentan fehlt, dass er eine Bewährungsstrafe erhalten kann", sagte der stellvertretende Parteivorsitzende der FDP am Montag im Deutschlandfunk.

Das Gericht werde Strafmilderungsgründe berücksichtigen. Dazu zähle auch die Tatsache, dass Hoeneß die volle hinterzogene Summe gestanden habe. "Er hat damit dokumentiert, dass er reinen Tisch machen will, wenn auch spät", sagte Kubicki.

Der Münchner Wirtschaftsexperte und promovierte Jurist Manuel Theisen sagte, dies sei nun eine ganz andere Dimension. "Es geht nicht nur um eine knapp fehlerhafte Selbstanzeige."

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Seit Montag steht der Präsident des FC Bayern in München wegen Steuerhinterziehung vor Gericht. Am ersten Prozesstag hatte Hoeneß überraschend gestanden, rund 27 Millionen statt wie bisher angenommen 3,5 Millionen Euro hinterzogen zu haben.

Wer wie Hoeneß Steuern in Höhe von mehr als einer Million Euro hinterzogen hat, muss laut Bundesgerichtshof (BGH) in der Regel ins Gefängnis. Nur wenn es «gewichtige Milderungsgründe» gibt, sei eine Bewährungsstrafe denkbar, urteilte der BGH 2008.

Damals stellte das Gericht Leitlinien auf, die sich an der Höhe der hinterzogenen Steuern orientieren. Bis 50 000 Euro drohen danach im Normalfall Geldstrafen. Was darüber hinausgeht, gilt bereits als Hinterziehung «in großem Ausmaß» und kann eine Freiheitsstrafe zur Folge haben, unter Umständen auf Bewährung. Wurden Steuern in Millionenhöhe hinterzogen, ist laut BGH eine Haftstrafe fällig - eine Aussetzung zur Bewährung scheidet im Normalfall aus. Eine öffentliche Hauptverhandlung ist zwingend.

Der BGH stützte sich dabei auf Paragraf 370 der Abgabenordnung. Danach drohen in einfachen Fällen von Steuerhinterziehung Geldstrafen oder bis zu fünf Jahre Haft. In besonders schweren Fällen - «wenn der Täter in großem Ausmaß Steuern verkürzt» - sind von sechs Monaten bis zu zehn Jahre Gefängnis vorgesehen.



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