Versehentlich illegal: Wo Sie im Internet gegen das Gesetz verstoßen, ohne es zu merken

Im Internet bricht man schnell Gesetze, auch ungewollt. (Bild: Thinkstock)

Nach zahlreichen Abmahnungen und saftigen Strafen weiß es beinahe jeder: Das Herunterladen von Filmen und Musik aus dem Internet ist verboten. Doch nicht alle Verstöße sind so eindeutig und bekannt. So werden viele Internetnutzer zum Gesetzesbrecher, ohne es zu wissen. Wir erklären Ihnen, wo online die illegalen Gefahren lauern und wie Sie teure Abmahnungen vermeiden.

Ob bei der Verwendung von Bildern und Texten, beim Videos gucken oder dem Betreiben von Websites: Im Internet haben sich Verhaltensweisen eingebürgert, die eigentlich illegal sind oder zumindest in einer rechtlichen Grauzone liegen. Ein fremdes Bild ohne Erlaubnis verwenden? Verboten. Das Urlaubsvideo mit dem neuen Song von Lady Gaga unterlegen und auf Youtube hochladen? Tabu. Eine nicht rein private Website ohne Impressum? Sie ahnen es schon: nicht erlaubt. Situationen wie diese passieren täglich unbewusst. Mittlerweile haben sich Scharen von Anwälten darauf spezialisiert, Online-Gesetzesbrecher abzumahnen. Denn das Internet ist alles andere als ein rechtsfreier Raum, als der es fälschlicherweise häufig bezeichnet wird.

Bilder verwenden: Das müssen sie wissen

Wer Bilder verwendet, ganz gleich ob im eigenen Blog oder auf Facebook, muss die Rechte an ihnen besitzen. Das heißt: Die Erlaubnis des Fotografen ist nötig, das Bild muss gekauft oder es muss ein Nutzungsvertrag abgeschlossen werden, wie es bei Bilddatenbanken wie istockphoto oder shutterstock der Fall ist. Selbst Creative-Commons-Bilder (ebenso Texte und Videos), die kostenfrei verwendbar sind, unterliegen meist bestimmten Bedingungen. Nach einem aktuellen Urteil des Kölner Landgerichts müssen Webseitenbetreiber den Urheber nicht nur nennen, sogar im Bild selbst vermerken, zum Beispiel per Wasserzeichen.

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Sogar selbst gemachte Bilder dürfen nicht immer veröffentlicht werden. Sind darauf Personen zu sehen, die nicht bloß Beiwerk, also Dekoration für den tollen Sandstrand oder das Fußballstadion sind, müssen diese sowohl dem Foto als auch der Veröffentlichung zugestimmt haben. Ohne ausdrückliche Genehmigung verboten sind Außenaufnahmen, die nicht von einem öffentlichem Ort aufgenommen wurden und Innenaufnahmen ohne die Erlaubnis des Gebäudebesitzers.

Auch bei fremden Texten gilt das Urheberrecht. Das geht sogar soweit, dass es verboten ist, für eine Artikelbeschreibung auf einer Auktionsplattform den Text eines anderen Anbieters zu kopieren. Es wurden schon Betreiber von Fanseiten abgemahnt, die darauf Songtexte eines Künstlers veröffentlicht haben.

Musik und Videos: Das ist verboten

Bei Musik ist es nicht anders. Das Urlaubsvideo mit fremden Liedern zu unterlegen und dann auf Portale wie Clipfish, Myvideo und Youtube hochzuladen ist tabu. Selbst Ausschnitte eines Songs zu verwenden und ein Lied nachzuspielen oder zu singen ist streng genommen verboten. Und egal wie sorgfältig Sie das Robbie-Williams-Konzert mit dem Smarphone aufgenommen haben, im Internet haben die Aufnahmen nichts zu suchen.

Das müssen Betreiber von Webseiten und Blogs beachten

Für Betreiber von Webseiten, Blogs und Facebookseiten gibt es so manche Fallen. Sie dürfen nicht altersgerechte Inhalte weder verbreiten noch zur Verfügung stellen, so dass Minderjährige diese konsumieren könnten. Auch die Kommentare müssen Betreiber im Blick behalten. Schmähungen und Darstellungen falscher Sachlagen gehören ebenso entfernt wie rechtswidrige Äußerungen. Wenn die Sites nicht rein privat sind, benötigen sie ein Impressum, das leicht erkennbar und unmittelbar erreichbar ist, sonst drohen Abmahnungen. Am besten liegen zwischen Startseite und Impressum nur ein Mouseklick. Das Impressum muss Name und Anschrift des Anbieters, eine Kontaktmöglichkeit und je nachdem Register und Registernummer sowie Umsatzsteueridentikationsnumer beinhalten.

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Unsicherheit herrscht auch beim Thema Streaming. Wer auf einer sogenannten-Streamingseite landet und dort Filme, Serien oder Fußballspiele im Browser anschaut, bewegt sich in einer rechtlichen Grauzone. Die Experten streiten sich um die Bewertung,  wegweisende Urteile fehlen. Eines bleibt eindeutig: Das Runterladen und zur Verfügungstellen von fremden Inhalten ist und bleibt verboten.

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