Alltagsfrage: Warum gibt es in Linienbussen und Straßenbahnen keine Sicherheitsgurte?

Im Stadtbus gilt keine Anschnallpflicht. (Symbolbild: Getty Images)
Im Stadtbus gilt keine Anschnallpflicht. (Symbolbild: Getty Images)

In Deutschland gilt für Autofahrer seit 1976 die Gurtpflicht. Im städtischen Nahverkehr gibt es in Bus und Bahn jedoch keine Möglichkeit sich anzuschnallen. Wieso eigentlich? Eine Antwort liefert ein Blick in die Straßenverkehrsordnung.

Dass es in Linienbussen und Straßenbahnen in der Regel keine Sicherheitsgurte gibt, liegt zunächst daran, dass in “Kraftomnibussen, bei denen die Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen ist” keine Gurtpflicht besteht. So ist es in Paragraph 21a, Absatz 4 der Straßenverkehrsordnung niedergeschrieben.

Die fehlende Gurtpflicht wiederum erklärt sich durch die Alltagspraxis im öffentlichen Nahverkehr. Wenn sich jeder Fahrgast während der Fahrt anschnallen müsste, dann würde das Ein- und Aussteigen wesentlich länger dauern. Dazu käme, dass keine Stehplätze mehr vergeben werden dürften, wodurch die Kapazitäten der Busse dramatisch abnehmen würden. Kurzum: Der Nahverkehr käme zum Erliegen und wäre schlichtweg nicht mehr praktikabel.

Gurtpflicht in Reisebussen, nicht aber im Zug

In Bussen, die auf der Autobahn unterwegs sind, müssen sich Fahrer und Passagiere dagegen anschnallen, Stehplätze gibt es nicht. Das gilt sowohl für Linienbusse, als auch für Reisebusse. In dem Fall muss der Busfahrer seine Passagiere vor Reiseantritt auf die Gurtpflicht hinweisen. Kommen diese der Pflicht nicht nach, droht ihnen ein Verwarnungsgeld von 30 Euro. Ist ein Linienbus mit Autobahnstrecke allerdings überfüllt und müssen manche Passagiere stehen, so darf das Fahrzeug nicht schneller als 60 km/h fahren. Die Anschnallpflicht verfällt dann für die übrigen Gäste. In solchen Fällen wird in der Regel auf eine Route über die Landstraße ausgewichen.

Auch in Straßenbahnen gibt es keine Gurte (Bild: Getty Images)
Auch in Straßenbahnen gibt es keine Gurte (Bild: Getty Images)

Im Zug gibt es dagegen keine Gurtpflicht, da Züge langsamer bremsen und dadurch ein geringeres Unfallrisiko herrscht. Dramatische Zugunglücke gibt es darüber hinaus zu selten, als dass man die Bewegungsfreiheit zugunsten der Sicherheit einschränken müsste.

Übrigens: Sollten in Stadtbussen oder U-Bahnen Gurte für Fahrräder oder Kinderwagen angeboten werden, sollte man diese auch benutzen. Zwar besteht dazu keine Pflicht, doch verfällt ein Schadensanspruch nach einem Unfall in der Regel, wenn der Fahrgast die verfügbaren Sicherheitsmaßnahmen nicht wahrnimmt.

Auch diese Alltagsfragen konnten wir bereits klären: